11.01.2024 - 6.1 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Schlossb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Sell vom gleichnamigen Planungsbüro erhält für den TOP 6.1 einstimmig Rederecht und stellt den überarbeiteten Entwurf vor. Dabei informiert Herr Sell, dass eine Gasversorgung nicht mehr vorgesehen ist. Somit kann dieser Passus, falls Gas kommt, gestrichen werden. Es sind 2 Stellplätze pro Grundstück vorgesehen. Im Weiteren geht Herr Sell auf die eingegangenen relevanten Stellungnahmen ein. Die Bettenkapazitäten werden eingehalten und über Vertrag geregelt. Die Grundfläche 1 wurde überarbeitet, Haus und Terrasse haben 150 m². Der Dachüberstand wurde zurückgenommen. Dem Wunsch der Denkmalbehörde wurde nachgekommen und die straßenseitige Bebauung in einer Baulinie festgesetzt. Südlich des Gebietes ist ein zentraler Müllplatz sowie die Energiezentrale vorgesehen, südlich aufgrund von Verkehrsvermeidung und guter Erreichbarkeit aller. Die Verkehrsfläche ist als Mischverkehrsfläche vorgesehen und der Wendehammer ist für ein 3-achsiges Abfallfahrzeug ausgerichtet. Aufgrund des neuen Waldabstandes sind einzelne Gebäude verschoben. Die Häuser am Strandweg liegen in einer Flucht.

Herr Matzke bedankt sich bei Herrn Sell für die Ausführungen und bittet um Übermittlung der vorgestellten Kurzabwägungszusammenfassung zur besseren Übersicht und Beschlussfassung in der Stadtvertretung.

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Das Planverfahren wird nach den aktuellen Regelungen des BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert am 28. Juli 2023 (Gesetz zur Digitalisierung, BGBI. I Nr. 221, S. 1) durchgeführt, von der Überleitungsvorschrift des § 233 Abs. 1 BauGB wird kein Gebrauch gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung.

 Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

4

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1029142&selfaction=print