01.02.2024 - 8.4 Bebauungsplan Nr. 24 " Ernst-Thälmann-Straße " ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 28.03.2024
- Datum:
- Do., 01.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Deborah Horn
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Da es sich um eine Beratungsfolge aus dem Bau- und Umweltausschuss handelt, übergibt Herr Kreft erneut das Wort an Herrn Stoeter. Herr Stoeter erläutert die im Bau- und Umweltausschuss beratenen Änderungsvorschläge zum Vorentwurf des B-Plans.
Herr Kreft bittet um einen Meinungsaustausch zu dem gemäß Punkt II., 2.1 des B-Plans zulässigen Verblendmauerwerk. Es besteht Einigkeit darüber, dass hier eine Änderung erforderlich ist. Ein Verblendmauerwerk ist an der straßenbegleitenden Fassade nicht gewünscht, sondern lediglich eine Mauerziegel- oder Klinkerfassade.
Zu dem Punkt II, 3 (Erforderliche Stellplätze) wird sich auf folgende Ergänzungen verständigt:
In den Teilbereichen 2 und 3 des Allgemeinen Wohngebietes (WA 2 und 3) sind pro Wohnung mindestens 2 unabhängig voneinander erreichbare Stellplätze innerhalb der dafür vorgesehenen Bauflächen im Plangebiet herzustellen.
Im Allgemeinen Wohngebiet (WA 1 bis WA 3) sind für Besucher mindestens 0,5 Stellplätze pro Wohneinheit innerhalb der dafür vorgesehenen Baufläche im Plangebiet herzustellen.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 24 mit den zuvor dargestellten Ergänzungen. Die in der Anlage befindlichen Unterlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
- Die Gemeindevertretung beschließt, mit dem vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Aushang des Vorentwurfs im Amt Schönberger Land sowie im Internet durchgeführt werden.
- Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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961,9 kB
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