14.03.2024 - 6.1 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Schönberg
- Status Beschluss:
- Erledigt 30.04.2024
- Datum:
- Do., 14.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:25
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Busse erläutert den Sachverhalt.
Unter den Anwesenden kommt die Frage zu den Vor- und Nachteilen der Übertragung auf, da auch Verwaltungsgebühren entstehen.
Frau Wrobel teilt mit, dass durch die Übertragung eine zeitnahe Abrechnung der Beiträge erfolgen soll und dass der Sachverhalt Thema im Amtsausschuss war. Der Amtsausschuss befürwortet die Übertragung der Aufgabe „Abrechnung der Beiträge für den Wasser- und Bodenverband nebst Mahnwesen“ auf den Zweckverband Grevesmühlen. Jede Gemeinde/Stadt muss jedoch dazu einen eigenen Beschluss fassen.
Herr Oeser fragt, ob es durch die Aufgabenübertragung zu freien Kapazitäten des Sachbearbeiters kommen wird.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt:
Die Stadtvertretung beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schönberg über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt die entsprechenden vertraglichen Regelungen zu treffen.
Anlagen zur Vorlage
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