07.05.2024 - 6.1 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Status Beschluss:
- Autorisiert 27.08.2024
- Datum:
- Di., 07.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Deborah Horn
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Matzke informiert über die Erforderlichkeit der nochmaligen Beschlussfassung aufgrund eines Formfehlers in der öffentlichen Auslegung.
Der hier anwesende Planer, Herr Sell, ergänzt nach einstimmiger Erteilung des Rederechts, dass auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) das im Plangebiet vorhandene Brombeerbiotop mit der UNB abgestimmt, berücksichtigt und an anderer Stelle ausgeglichen wird. Zudem sind die erforderlichen CEF-Maßnahmen dargestellt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis.
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Das Planverfahren wird nach den aktuellen Regelungen des BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 28. Juli 2023 (Gesetz zur Digitalisierung, BGBl. I Nr. 221, S. 1) durchgeführt, von der Überleitungsvorschrift des § 233 Abs. 1 BauGB wird kein Gebrauch gemacht. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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5 MB
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