07.05.2024 - 6.2 Bebauungsplan Nr. 26 nordwestlich der Ortslage ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bauausschussvorsitzende, Herr Matzke, geht noch einmal auf das in der Planung zugrunde gelegte Verkehrskonzept ein und erläutert, dass dies nicht lediglich der Ablage dient, sondern dass im Nachgang zu prüfen ist, wo Nachschärfungen durch Markierungen oder Entschleunigungsmaßnahmen erforderlich sind. Zudem wird ergänzt, dass bereits im Konzept Vorschläge zu kurz- und langfristigen Maßnahmen vorgeschlagen werden. Es ist ein stetiger Prozess.

Das Löschwasser ist grundsätzlich gesichert. Hier regt der Bauausschussvorsitzende an, bei weiterem Bedarf ggf. noch einmal mit der Feuerwehr Abstimmung zu führen.

Die Höhe der Scheune war seinerzeit als Höhenbezugspunkt gegeben und bleibt auch nach Abriss bestehen.

Weitere Wortmeldungen bestehen nicht und Herr Matzke lässt getrennt über den Abwägungsbeschluss sowie den Satzungsbeschluss abstimmen.

 

Reduzieren

Beschluss: Abwägungsbeschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 26 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und abgewogen. Die in der Anlage befindliche Abwägungstabelle ist Beschlussbestandteil.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

4

0

0

 

Beschluss: Satzungsbeschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt:

  1. Aufgrund der § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Stadtvertretung den B-Plan Nr.26 für das Gebiet „nordwestlich der Ortslage Rosenhagen und westlich des Bebauungsplans Nr. 24“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de eingestellt ist. Zudem werden die Unterlagen in das Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

4

0

0

 

 

Reduzieren

Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

z. K. – Entscheidung erfolgt über die SV

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1032048&selfaction=print