10.10.2024 - 8 Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Dassow für einen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Matzke erteilt den zu diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Herrn Hollatz einvernehmlich Rederecht.

Herr Matzke stellt die Frage zur Regelung des Löschwasserbedarfes für diesen Bereich?

Herr Hollatz äußert sich zu den Möglichkeiten.

Im Ergebnis ist die Löschwasserversorgung über eine Leitung mit Standrohr vom Teich Richtung Fußweg zu prüfen. Die planungsrechtliche Sicherung erfolgt über die Darstellung als GFL Recht. Die dingliche Sicherung folgt über zukünftige Grundbucheintragung.

Herr Matzke verweist auf die Begründung unter Punkt 3.2 und bittet, wenn Unterlagen erwähnt werden, auch um Übergabe der Bestandsunterlagen, die im Ergebnis keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten.

 

Der Punkt 4.4 der Begründung ist das Vortreten von Vorsprüngen

 

Ein Ausschussmitglied fragt bzgl. der Regenwassereinleitung in den vorhandenen Teich nach der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Herr Hollatz sagt aus, dass es in diesem Fall erlaubnisfrei ist.

 

5.6 Gasversorgung ist in der Begründung zu streichen.

 

Weitere Fragen oder Anträge werden nicht gestellt.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 "Am Dorfteich" in der Fassung vom 10.10.2024 nebst Anlagen.
  2. Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
  3. Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, die öffentliche Auslegung nach §3 Abs2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

Herr Hollatz bedankt sich und verläßt die Sitzung.

 

 

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