26.11.2024 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 "Wohngebi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zwiebelmann erläutert die empfohlenen Änderungen des Fachausschusses:

  • Im Bereich Feldstraße sind Ackerzufahrten für die westlich gelegenen Landwirtschaftsflächen zu berücksichtigen.
  • Die Grünflächen als westliche Begrenzung des Plangebietes sind auf 7 m Breite zu beschränken.
  • Die eingezeichneten Parzellen südlich der Oberen Feldstraße sind den Flurstückgrenzen der vorhandenen Bebauung im Süden der Oberen Feldstraße anzupassen.
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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt unter Beachtung der o.a. Ergänzungen bzw. Änderungen:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Vorentwürfe für den Bebauungsplan Nr. 23 für das „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 23 wird wie folgt begrenzt:

 - im Norden: durch Flächen für die Landwirtschaft und durch die Umgehungsstraße                              im Zuge der B 104

 - im Osten: durch die Dassower Straße

 - im Süden: durch die rückwärtige Bebauung der Grundstücke an der Lindenstraße

 - im Westen: durch die Feldstraße bzw. eine ergänzende Baumöglichkeit für                               Flächen westlich der Feldstraße mit Übergang zu landwischaftlichen                                           Flächen.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

4. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 BauGB.

5. Der Flächennutzungsplan wird parallel zur laufenden Bauleitplanung für den Bereich angepasst und geändert.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1035357&selfaction=print