28.11.2024 - 9 Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel gibt rückblickend einen kurzen Informationsstand zur bisherigen Planung. Die ursprüngliche Planung beinhaltete das Gesamtgebiet. Der Umgang mit dem im Eigentum geteilten Großgebäude konnte nicht gelöst werden, sodass sich der Geltungsbereich auf den Freiraum reduziert hat. Ausgleich ist geregelt. Der Gehweg ist über die gesamte Länge des ursprünglichen Geltungsbereiches gesichert und bereits rausvermessen. Herr Mahnel weist darauf hin, dass die Katasterkarte erst verspätet eingegangen ist.

Der Versickerungsnachweis auf den Flächen wurde über ein Bodengutachten erbracht und durch die Wasserbehörde bestätigt.

Die Stellplätze sind auf den Grundstücken nachzuweisen.

Die Planzeichnung mit der aktualisierten Katastergrundlage ist über eine Strich-1-Beschlussvorlage auszutauschen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 für den Bereich Travemünder Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) mit örtlichen Bauvorschriften sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.  Das Plangebiet befindet sich nördlich des Travemünder Weges und wird wie folgt begrenzt:
  • im Norden: durch ein unbebautes Grundstück in östlicher Angrenzung an den   Hinterweg und weiter durch das bebaute Grundstück Travemünder                             Weg 10,
  • im Osten: durch den Hinterweg,
  • im Süden: durch den Travemünder Weg,
  • im Westen: durch das bebaute Grundstück Travemünder Weg 9.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zu Veröffentlichung im Internet sind der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 und der Entwurf der Begründung öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.
  2. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 37 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1035456&selfaction=print