10.01.2006 - 7 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herrn Mahnel vom Planungsbüro wird für die kommenden Punkte der Tagesordnungen einstimmig Rederecht erteilt.

Er erläutert kurz die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanes mit der Errichtung einer Reithalle.

Die Nutzung soll damit von saisonal auf ganzjährig erweitert werden, ist vorwiegend für private und therapeutische sowie Vereinszwecke, jedoch nicht für öffentliche Veranstaltungen gedacht.

Ausgleichsmaßnahmen werden vollständig auf Flächen des Investors privat realisiert.

In einem WA ist eine Reithalle ausnahmsweise möglich. An der Ausweisung als WA wird aufgrund der damaligen Abstimmung mit dem Planungsamt des Landkreises NWM festgehalten. Die Nutzung erfolgt privat. Die erste Beteiligung im Verfahren ist abgeschlossen, die 2. Beteiligung ist im Verfahren. Es wird daher davon ausgegangen, dass keine wesentlichen Änderungen erfolgen müssen. Ansonsten werden diese in der Stadtvertretung erörtert.

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Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung:

1.              Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Abwägung eingegangener Anregungen zum o.g. Bebauungsplan. Die Anregungen und Stellungnahmen werden nach ihrer Wichtung

§             abwägungsrelevante Stellungnahmen,

§             Stellungnahmen mit Hinweisen und

§             Stellungnahmen ohne Anregungen,

gewertet.

In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:

a)           zu berücksichtigende Anregungen,

b)           teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

c)           nicht zu berücksichtigende Anregungen.

2.              Der grundsätzliche Planinhalt wird nicht berührt. Hinweise werden – soweit erforderlich – in Plan und Begründung berücksichtigt.

3.              Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den Bebauungsplan sind - in der Begründung  berücksichtigt.

4.              Das Bauamt der Stadt Schönberg wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 der Stadt Schönberg unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

5.              Die nicht berücksichtigten Anregungen zur Satzung über die 1. Änderung den Bebauungsplan Nr. 015 sind den Verfahrensunterlagen beizufügen.

6.              Die Abwägung zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 der Stadt Schönberg wird von der Stadtvertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

7.              Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I. S. 2414) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Mai 1998 (GVO Bl. M-V S. 468, ber. S. 612), zuletzt geändert durch das 2. Gesetz zur Änderung der LBauO vom 16.12.2003 (GVOBI. M-V Nr. 17 S. 690) beschließt die Stadt Schönberg die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 der Stadt Schönberg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

8.              Die Begründung wird gebilligt.

9.              Das Bauamt der Stadt Schönberg wird beauftragt, die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 015, die als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet wird, bekannt zu machen. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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