10.01.2006 - 9 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Datum:
- Di., 10.01.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hierbei geht es um eine Grundsatzlösung zwischen den
Märkten. Ziel ist es, eine Gesamtlösung mit einer internen Platzsituation und
einer neuen Zufahrt zu den Märkten und Schule zu ermöglichen. Die jetzige
Zufahrt bleibt bestehen wird aber entlastet. Der Sportplatz ist so angeordnet,
dass dieser fast vollständig außerhalb der Leasingflächen liegt. Ca. 3.500 m²
erschlossene Baugrundstücke gehen verloren. Die Wegeverbindungen zwischen
Sportplatz und Feldstraße/Lindenstraße aus der Beratung von vergangenen
Sitzungen werden übernommen.
Herrn Klüver wird noch einmal mitgeteilt, dass die
Planungskosten vollständig von LIDL getragen werden.
Beschluss
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der Planzeichnung und
der Begründung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001.
2.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung über die 4. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 001 werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung
ist ordnungsgemäß bekannt zu machen.
3.
Eine
Umweltprüfung ist erforderlich. Darauf ist bei der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung hinzuweisen.
4.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit den Entwürfen der
Planzeichnung und der Begründung am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und zur
Abgabe einer Stellungnahme in angemessener Frist aufzufordern.
5.
Die
Nachbargemeinden sind mit den Planunterlagen zu informieren.
