10.01.2006 - 12 Bebauungsplan der Stadt Schönberg für den Ortst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es bestehen unterschiedliche Meinungen zur Vorgehensweise der Überplanung in Bezug der jeweiligen Kostentragung in seinen Anteilen. Ein städtisches Interesse an einer geordneten Entwicklung in diesem Ortsteil besteht in jedem Fall, private Eigentümer sind durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu beteiligen. Die Grundstückseigentümer sollen hinsichtlich einer Kostenbeteiligung befragt werden.

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Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung:

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Schönberg für die Ortslage Malzow.

2.       Mit der Erarbeitung der Satzung wird das Planungsbüro Mahnel in 23936 Grevesmühlen, Rudolf – Breitscheid – Str. 11, beauftragt.

3.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.

4.       Die Stadtvertreter der Stadt Schönberg billigen die Abgrenzung für das Plangebiet gemäß Übersichtsskizze.

5.       Eine Umweltprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung erforderlich.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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