28.01.2025 - 7 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert die Beratungsergebnisse aus dem Fachausschuss.

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Beschluss:

 

  1. Die Abwägung vom 07.12.2023 der Stadt Schönberg wird dahingehend ergänzt, dass Erschließungsverträge bei einer Anbindung mit den Ver- und Entsorgungsmedien an die Ratzeburger Straße mit dem ZVG nicht erforderlich sind. Da die Regenwasserableitung und Versickerung auf den Grundstücken der Ergänzungssatzung möglich ist und Grunddienstbarkeiten zur Überleitung eingetragen werden, ist dies entbehrlich. Erst für den Fall, dass Erschließungsver- und Entsorgungsanlagen am Petersberger Weg entstehen sollen und müssen, sind Erschließungsvereinbarungen mit den Begünstigten zu treffen. Der Müllbehältersammelplatz ist zu streichen Im Zuge des Ausbaus der Ratzeburger Straße sollen die erforderlichen Hausanschlüsse für die zu bebauenden Flächen berücksichtigt werden.
  2. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schönberg von Teilflächen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Schönberg Bereich Ratzeburger Straße – Petersberger Weg, bestehend aus der Planzeichnung und dem Satzungstext, als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Beschluss durch die Stadtvertretung der Stadt Schönberg über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schönberg von Teilflächen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Schönberg Bereich Ratzeburger Straße – Petersberger Weg gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB ist nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Begründung während der Öffnungszeiten von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die in Kraft getretene Satzung ergänzend in das Internet eingestellt wird.
  5. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage