04.03.2025 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 „Wohnbeba...

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ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  3. Die Stadtvertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Wohnbebauung Rupensdorf“, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung), dem Teil B (Text) sowie den örtlichen Bauvorschriften, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der Satzungsbeschluss gilt vorbehaltlich des Beschlusses zum Durchführungsvertrag (VO/4/0137/2025) in gleicher Sitzung.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1037282&selfaction=print