10.01.2006 - 10 Ergänzungssatzung der Stadt Schönberg für den O...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 10.01.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die externen Kosten betragen nach Schätzung des Planungsbüros Mahnel ca. 3.500 . Hierbei handelt es sich um ein städtisches Grundstück. Entstehen würden damit 2-3 Baugrundstücke. Der Quadratmeterpreis für die Veräußerung wird durch die Verwaltung geprüft.
Herr Klüver stellt den Antrag, dass der Punkt 2 des Beschlussvorschlages dahingehend geändert wird, dass die Erarbeitung der Ergänzungssatzung vom Amt vorgenommen wird.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen
1 Gegenstimme
- Enthaltung
Beschluss
Der
Bauausschuss empfiehlt:
- Die Stadtvertreter der Stadt Schönberg fassen den
Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4
BauGB. Teilflächen sind in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Sabow
einzubeziehen.
- Mit der Erarbeitung der Satzung wird das Amt
Schönberger Land beauftragt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich nach § 2 Abs.
1 BauGB bekannt zu machen.
- Die Stadtvertreter der Stadt Schönberg billigen die
Abgrenzung für den Teilbereich (entsprechend Übersichtsskizze), der in die
im Zusammenhang bebaute Ortslage Sabow einbezogen werden soll und für den
eine Neubebauung straßenbegleitend zugelassen werden soll.
5. Eine
Umweltprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung nicht erforderlich.
