07.10.2025 - 6 Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zwiebelmann übergibt das Wort an Herrn Belea (egp belea architekten gmbh).

Herr Belea stellt die Maßnahme vor und erläutert anhand einer Präsentation die geplanten Maßnahmen / Bauabschnitte und teilt mit, dass diese nach Dringlichkeit abgearbeitet werden sollten.

Unter den Anwesenden entsteht eine Debatte. 

Folgende Punkte werden näher thematisiert:

  • Herstellung einer Vorrichtung für die spätere Installation einer PV Anlage
  • Versorgung des FFW Gebäudes über Notstrom (Vorrichtung wurde errichtet)
  • Besteht die Notwendigkeit zum Austausch bestehender Rolltore – hohe Anschaffungskosten für neue Tore
  • Schaffung neuer Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr

Herr Stange und Herr Kappel geben weitere Informationen zum Zustand des FFW Gebäudes.

Die Bauausführungen sollen sich über 3 Jahre verteilen. Es soll eine Förderung beantragt werden, der Antrag muss bis zum 30.10.2025 gestellt werden.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt:

Auf Grundlage der vorgelegten Vorplanungsunterlagen vom 30.07.2025 und der darauf aufbauenden Genehmigungs- und Ausführungsplanung, vorbehaltlich der Baugenehmigung, die Arbeiten zur Mängelbeseitigung des Berichtes der HFUK für die Feuerwehr Schönberg als Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses durchzuführen. Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die Vorbereitung und Durchführung einschließlich Zuschlags-entscheidung der gesamten  Baumaßnahme an die Amtsverwaltung zu delegieren. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister und den 1. stellvertretenden Bürgermeister. Aufgrund der hohen Bedeutung der Baumaßnahme soll nach Vorliegen der Baugenehmigung und Fertigstellung der Ausführungsplanung umgehend mit der Ausschreibung und anschließenden Baudurchführung begonnen werden. Im Nachtrags-haushalt sind die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2026 i. H. v. 600.000 € und für das Haushaltsjahr 2027 i. H. v. 330.000 € einzustellen. Ein Förderantrag soll gestellt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1041380&selfaction=print