14.02.2006 - 8 Ergänzungssatzung der Stadt Schönberg für den O...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Heinze erläutert die Vorlage.

 

Herr Asmus Arndt verweist darauf, dass die Amtsverwaltung die Planung für die Ergänzungssatzung vornehmen sollte. Ferner erkundigt er sich nach den Kosten und den möglichen Erlösen.

 

Herr Bürgermeister Heinze erklärt hierzu, dass der Planer Herr Mahnel die Kosten etwa mit 3.000 – 3.500 € eingeschätzt hat. Die Erlöse können derzeit noch nicht beziffert werden, da sich insbesondere die Grundstückszuschnitte erst aus den Planungen ergeben werden.

 

Herr Klüver bestätigt die Angaben hinsichtlich der Kosten in Höhe von 3.500 €. Er verweist auf die gefassten Beschlüsse, die im Anhang als Lebenslauf der Vorlage wieder zu finden sind.

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Beschluss

  1. Die Stadtvertreter der Stadt Schönberg fassen den Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB. Teilflächen sind in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Sabow einzubeziehen.
  2. Mit der Erarbeitung der Satzung wird das Amt Schönberger Land beauftragt.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
  4. Die Stadtvertreter der Stadt Schönberg billigen die Abgrenzung für den Teilbereich (entsprechend Übersichtsskizze), der in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Sabow einbezogen werden soll und für den eine Neubebauung straßenbegleitend zugelassen werden soll.

5.       Eine Umweltprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung nicht erforderlich.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

14 Ja-Stimmen

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