01.03.2006 - 8 Vereinfachtes Umlegungsverfahren "Fritz-Buddin-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 01.03.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Volker Schuhr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es
erfolgt zunächst eine kurze Erläuterung des Sachverhaltes durch den
Bürgermeister.
In
der weiteren Beratung beanstandet insbesondere Herr Arndt das Verfahren der
Durchführung und die seiner Meinung nach gravierende Ungleichbehandlung von
Einwohnern der Stadt. Er stellt sodann den Antrag, die weitere Beratung in den
nichtöffentlichen Teil zu verlegen.
Abstimmungsergebnis:
3
Ja-Stimmen
4
Gegenstimmen
- Enthaltungen
Damit
ist der Antrag abgelehnt.
Nach
weiterer ausführlicher Beratung erfolgt die Abstimmung über den vorliegenden
Beschlussvorschlag.
Beschluss
1.
Für
eigenständig bebaubare Grundstücksflächen wird der Bodenrichtwert von 52,00
/m² angehalten. Alle auszutauschenden Arrondierungsflächen werden mit einem
Ausgangswert von 13,00 (25% vom Baulandwert) bewertet. Ausnahme hiervon
bilden die Flächenerwerbe für Straßenzwecke die unter Anwendung des
Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes zu beurteilen sind. Hier soll die
Entschädigung auf der Basis von 5,00 festgesetzt werden.
2.
Der
Beschluss zur Vereinfachten Umlegung § 80 BauGB ist mit den in Ziffer 1
beschlossenen Bodenwerten vorzubereiten. Die Vorbereitung der vereinfachten
Umlegung wird dem Vermessungsbüro Lothar Bauer ÖbVI- in Wismar übertragen.
