07.03.2006 - 14 Beratung und Beschlussfassung zum Urteil des Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Heinze erläutert, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin am 11.02.2006 zugegangen ist und dass die Rechtskraft am 11. März 2006 erlangt werden könnte, falls kein Rechtsmittel eingelegt wird.

Es spricht weiterhin Herr Trame.

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Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt:

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin in der Verwaltungsstreitsache zur Gültigkeit der Wahl der Stadtvertretung Schönberg vom 13.06.2004, wonach die Stadtvertretung zur Feststellung der Ungültigkeit der Wahl der Stadtvertretung unter Aufhebung ihres Wahleinspruchbescheides vom 15.07.2004 verpflichtet wird. Die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht wird nicht beantragt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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