07.03.2006 - 14 Beratung und Beschlussfassung zum Urteil des Ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Datum:
- Di., 07.03.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Monika Döbler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der
Hauptausschuss empfiehlt:
Die
Stadtvertretung der Stadt Schönberg akzeptiert das Urteil des
Verwaltungsgerichtes Schwerin in der Verwaltungsstreitsache zur Gültigkeit der
Wahl der Stadtvertretung Schönberg vom 13.06.2004, wonach die Stadtvertretung
zur Feststellung der Ungültigkeit der Wahl der Stadtvertretung unter Aufhebung
ihres Wahleinspruchbescheides vom 15.07.2004 verpflichtet wird. Die Zulassung
der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht wird nicht beantragt.
