09.03.2006 - 10 Vereinfachtes Umlegungsverfahren "Fritz-Buddin-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heinze erläutert den Sachverhalt.

Herr Asmus Arndt erläutert, dass hier eine Ungleichbehandlung in materieller Sicht für die Schönberger entsteht und dass dies unverantwortlich ist.

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Beschluss

1.       Für eigenständig bebaubare Grundstücksflächen wird der Bodenrichtwert von 52,00 €/m² angehalten. Alle auszutauschenden Arrondierungsflächen werden mit einem Ausgangswert von 13,00 € (25% vom Baulandwert) bewertet. Ausnahme hiervon bilden die Flächenerwerbe für Straßenzwecke die unter Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes zu beurteilen sind. Hier soll die Entschädigung auf der Basis von 5,00 € festgesetzt werden.

2.       Der Beschluss zur Vereinfachten Umlegung § 80 BauGB ist mit den in Ziffer 1 beschlossenen Bodenwerten vorzubereiten. Die Vorbereitung der vereinfachten Umlegung wird dem Vermessungsbüro Lothar Bauer ÖbVI- in Wismar übertragen.

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

3 Gegenstimmen

2 Enthaltungen