24.10.2006 - 7 Abrundungssatzung der Stadt Schönberg für den B...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Für die kommenden Punkte 7 und 8 wird Herrn Mahnel vom Planungsbüro Grevesmühlen einstimmig Rederecht erteilt.

Der Sachverhalt zur Trennung der Teilbereiche wird erläutert. Die Regenentwässerung im Bereich Grüner Weg einschließlich des größeren Umfeldes muss erst geklärt und gesichert werden.

 

Für den TB 1 Ecke Grüner Weg/Marienstraße soll durch den Vorhabenträger nachgewiesen werden, dass er in der Lage ist, auf einer in seiner Befugnis liegenden Fläche zu versickern. Hier ist für die Abgrenzung des TB 1 die Größe der Retensionsfläche zu ermitteln.

Liegen die Nachweise einschließlich der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde vor, kann der TB 1 beschlossen werden.

Die heute erläuterte Vorgehensweise mit Trennung der Satzung in 2 Teilbereiche dient der Information und soll gleichzeitig durch den Bauausschuss mitgetragen werden.

 

Für die weitere Planung bleibt der Grundsatz bestehen, dass das vorhandene GE in seinen Festsetzungen nicht eingeschränkt wird und nur eine straßenbegleitende Bebauung zulässig ist, sofern die Wasserproblematik geklärt werden kann. Die Kosten für den Graben hat der Bevorteilte/Verursacher zu tragen.

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