24.10.2006 - 7 Abrundungssatzung der Stadt Schönberg für den B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 24.10.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Für die kommenden Punkte 7 und 8 wird Herrn Mahnel vom
Planungsbüro Grevesmühlen einstimmig Rederecht erteilt.
Der Sachverhalt zur Trennung der Teilbereiche wird
erläutert. Die Regenentwässerung im Bereich Grüner Weg einschließlich des größeren
Umfeldes muss erst geklärt und gesichert werden.
Für den TB 1 Ecke Grüner Weg/Marienstraße soll durch den
Vorhabenträger nachgewiesen werden, dass er in der Lage ist, auf einer in
seiner Befugnis liegenden Fläche zu versickern. Hier ist für die Abgrenzung des
TB 1 die Größe der Retensionsfläche zu ermitteln.
Liegen die Nachweise einschließlich der Genehmigung der
Unteren Wasserbehörde vor, kann der TB 1 beschlossen werden.
Die heute erläuterte Vorgehensweise mit Trennung der Satzung
in 2 Teilbereiche dient der Information und soll gleichzeitig durch den
Bauausschuss mitgetragen werden.
Für die weitere Planung bleibt der Grundsatz bestehen, dass
das vorhandene GE in seinen Festsetzungen nicht eingeschränkt wird und nur eine
straßenbegleitende Bebauung zulässig ist, sofern die Wasserproblematik geklärt
werden kann. Die Kosten für den Graben hat der Bevorteilte/Verursacher zu
tragen.
