15.03.2007 - 5 Anordnung und Einleitung eines Umlegeverfahrens...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur kurzen Erläuterung des Umlegungsverfahrens übergibt Herr Ober das Wort an Frau Frehse.

Frau Frehse erklärt den Anwesenden, dass ein Umlegungsverfahren der Umsetzung eines Bebauungsplanes dient. Da es hier dem Vorhabenträger bisher nicht gelungen ist, alle Grundstücke zu erwerben, macht sich ein Umlegungsverfahren zur zügigen Realisierung des B-Planes erforderlich. Die Kosten des Verfahrens trägt hier der Vorhabenträger.

Herr Ober erklärt dazu weiterhin - wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht - dass dann die Möglichkeit einer schnellen Durchsetzung des B-Planes eröffnet wird.

 

Die Anwesenden regen übereinstimmend zum weiteren Verfahren an, dass zur Erläuterung des Verfahrens ein Vertreter des Vermessungsbüros Bauer zum Hauptausschuss bzw. zur Stadtvertretersitzung einzuladen ist.

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Beschluss

Für die Realisierung des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) werden folgende Beschlüsse gefasst:

1.       „Für den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen) wird hiermit die Umlegung U 1 „Rosenhagen“ gemäß § 46 (1) BauGB angeordnet und gemäß anliegenden Beschluss nach § 47 BauGB eingeleitet.“

2.       Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 wird der Bürgermeister beauftragt.

3.       Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren U 1 „Rosenhagen“ zu treffenden Entscheidungen werden dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.“

4.       Im Umlegungsverfahren U 1 „Rosenhagen“ erfolgt die Errech­nung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zu stehenden Anteile (Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 57 BauGB.

5.       Vor Veröffentlichung der Beschlussfassung ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung durch den Investor in Form eines städtebaulichen Vertrages, der durch die Stadtvertretung noch zu genehmigen ist, wirksam zu unterzeichnen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

2 Ja-Stimmen

4 Gegenstimmen

-  Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14829&selfaction=print