06.06.2007 - 7 Satzung über die Sondernutzung des Strandbereic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird die Frage der Zuständigkeit des STAUNS gestellt. Grundlage bildet das Landesnaturschutzgebiet, die jedermann öffentlich zugänglich sind und auch das Baden erlauben. Darüber hinaus ist das STAUN zuständig für Genehmigungen weiterer Nutzungen im Naturschutzgebiet unter Beachtung, dass diese dem gesetzlichen Naturschutzgebiet nicht entgegenstehen.

Das Regeln von Reiten und die Aufstellung von Sportgeräten gehören nicht zum Inhalt der Satzung. Hierfür sind gesonderte Ausnahmeanträge beim STAUN zu stellen.

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Beschluss

Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die anliegende Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches der Stadt Dassow zu Badezwecken.

Ergänzend hierzu ist die Empfehlung für die Stadtvertretung:

Für die gestrichenen Punkte in der Satzung (Reiten, Sportgeräte etc.) sind die entsprechenden Ausnahmeanträge an das STAUN über die Stadt Dassow zu stellen. Die Erarbeitung und Begründung der Anträge ist durch den begünstigten Verein inhaltlich vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=15805&selfaction=print