06.11.2007 - 6 Bebauungsplan für die Errichtung einer Biogasan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ober begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rekittke als Antragsteller, Herrn Reineke von der Firma AREVA als Vorhabenträger sowie Herrn Mahnel als beauftragten Planer zur Erstellung des Bebauungsplanes.

Einführend gibt Herr Rekittke einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Umnutzung des landwirtschaftlichen Betriebes Kaltenhof von der Tierproduktion auf die Produktion zur Energiegewinnung mittels einer Biogasanlage, die deutlich einer Veredlung des Betriebes entspricht. Sodann gibt er eine Übersicht über die Finanzierung und Investition zur Umrüstung des Betriebes sowie der verkehrstechnischen Ausnutzung und Änderungen zum Transportwesen (neue effektivere Fahrzeuge). Ausgehend von den EEG (Erneuerbaren-Energien-Gesetz) wird von einem Zeitraum von 20 Jahren ausgegangen, der zum einen den Erhalt der Arbeitsplätze sichert und zum anderen voraussichtlich den Ausbau von Arbeitsplätzen (+ 5) bringt. Betrieben wird die Biogasanlage mit nachwachsenden Rohstoffen und Gülle wird nur als Fermenter in geringen Mengen beigefügt. Die Vergärung erfolgt unter Sauerstoffausschluss und somit ist von einer geringeren bis gar keiner Geruchsbelästigung im Gegensatz zum Viehhaltungsbetrieb auszugehen.

 

Anschließend stellt Herr Reineke von der Firma AREVA die baulichen und technischen Anlagen vor und geht detailliert auf die Fragen der anwesenden Ausschussmitglieder ein.

 

Zur weiteren Vorbereitung ist beabsichtigt, zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung die Bau- und Technikbeschreibung allen Stadtvertretern mit der Niederschrift zum Bauausschuss vorzulegen. Diese dient der Fortschreibung des bisherigen Sachverhaltes, da sich im Verlauf des letzten halben Jahres planungsmäßige Änderungen seitens des Investors ergeben haben.

 

Daraufhin nehmen verschiedene Ausschussmitglieder hierzu Stellung. Unter anderem weist Herr Pinnecke darauf hin, dass er die Investition zu einer Biogasanlage im Bereich Kaltenhof begrüßt, dennoch fordert er, dass der Verkehr über eine separate Anbindung von der Bundesstraße zum Kaltenhof vorgenommen wird, um die Entlastung der Klützer Straße bzw. des Brennereiweges zu gewährleisten.

 

Auf die Frage nach dem eigentlichen Investor wird dahingehend Stellung genommen, dass man hier mit verschiedenen Energiekonzernen in Verhandlungen steht. Eine Entscheidung erfolgt hierzu erst nach Abschluss der Bauleitplanung bzw. Baugenehmigung der Anlage.

 

Abschließend erläutert Herr Mahnel das zugrundeliegende Bebauungsplanverfahren und gibt als Zeitrahmen für die Verfahrensdauer ca. 1 Jahr an. Auch hier wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um ein 2 Stufen Verfahren handelt. Erst einmal muss die städtebauliche Voraussetzung im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Biogasanlage geschaffen werden.

Zum Abschluss der Erörterung wird folgende Beschlussempfehlung abgegeben.

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Beschluss

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes in den in der Anlage dargestellten Grenzen sowie die dazu erforderliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.

2.       Das Plangebiet ist in der Anlage dargestellt.

3.       Planungsziele bestehen im Folgenden:

-          Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine Biogasanlage im Sonstigen Sondergebiet und Regelung der landwirtschaftlich-gewerblichen Anlagen innerhalb eines Sondergebietes,

-          Parallele Bearbeitung von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan,

-          Erarbeitung erforderlicher Gutachten zu Auswirkungen des Verkehrs – Verkehrslärm, Auswirkungen von Gerüchen,

-          Rücknahme der Viehhaltung in den landwirtschaftlichen Anlagen nördlich von Kaltenhof.

-          Die Verkehrsproblematik bezüglich der Zuwegung Klützer Straße/Brennereiweg ist zu klären. Die Möglichkeiten separater Anbindungen von den überörtlichen Straßen ist in das Prüfverfahren aufzunehmen.

4.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5.       Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf und grundsätzlichen Planzielen für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.

6.       Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist erst nach dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und der vorliegenden Gutachten in Form einer Bürgerveranstaltung durchzuführen.

7.       Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange sind zu befragen. Auf der Grundlage der Auswertung der Beteiligungsverfahren ist der Plan für weitere Beteiligungsverfahren vorzubereiten.

8.       Die Kosten für die erforderlichen Planverfahren trägt der Vorhabenträger. Dieses ist somit im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu regeln.

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Abstimmungsergebnis Bauausschuss:             Abstimmungsergebnis Tourismusausschuss:

einstimmig mit                                                               3 Ja-Stimmen

6 Ja-Stimmen                                                                - Gegenstimmen

                                                                                    3 Enthaltungen

 

Anmerkung:       Gemäß § 24 Abs. 3 KV M-V war Frau Rekittke von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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Realisierung 2

 

 

03.12.2007  13:58:45    Waschow, Heike  - Termin angelegt: 04.12.2007 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

07.02.2008  16:21:37    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

19.02.2009  10:49:40    Waschow, Heike  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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