06.11.2007 - 6 Bebauungsplan für die Errichtung einer Biogasan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 06.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Ober begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rekittke als Antragsteller,
Herrn Reineke von der Firma AREVA als Vorhabenträger sowie Herrn Mahnel als
beauftragten Planer zur Erstellung des Bebauungsplanes.
Einführend
gibt Herr Rekittke einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Umnutzung des
landwirtschaftlichen Betriebes Kaltenhof von der Tierproduktion auf die
Produktion zur Energiegewinnung mittels einer Biogasanlage, die deutlich einer
Veredlung des Betriebes entspricht. Sodann gibt er eine Übersicht über die
Finanzierung und Investition zur Umrüstung des Betriebes sowie der
verkehrstechnischen Ausnutzung und Änderungen zum Transportwesen (neue
effektivere Fahrzeuge). Ausgehend von den EEG (Erneuerbaren-Energien-Gesetz)
wird von einem Zeitraum von 20 Jahren ausgegangen, der zum einen den Erhalt der
Arbeitsplätze sichert und zum anderen voraussichtlich den Ausbau von
Arbeitsplätzen (+ 5) bringt. Betrieben wird die Biogasanlage mit nachwachsenden
Rohstoffen und Gülle wird nur als Fermenter in geringen Mengen beigefügt. Die
Vergärung erfolgt unter Sauerstoffausschluss und somit ist von einer geringeren
bis gar keiner Geruchsbelästigung im Gegensatz zum Viehhaltungsbetrieb
auszugehen.
Anschließend
stellt Herr Reineke von der Firma AREVA die baulichen und technischen Anlagen
vor und geht detailliert auf die Fragen der anwesenden Ausschussmitglieder ein.
Zur
weiteren Vorbereitung ist beabsichtigt, zur nächsten Sitzung der
Stadtvertretung die Bau- und Technikbeschreibung allen Stadtvertretern mit der
Niederschrift zum Bauausschuss vorzulegen. Diese dient der Fortschreibung des
bisherigen Sachverhaltes, da sich im Verlauf des letzten halben Jahres
planungsmäßige Änderungen seitens des Investors ergeben haben.
Daraufhin
nehmen verschiedene Ausschussmitglieder hierzu Stellung. Unter anderem weist
Herr Pinnecke darauf hin, dass er die Investition zu einer Biogasanlage im
Bereich Kaltenhof begrüßt, dennoch fordert er, dass der Verkehr über eine
separate Anbindung von der Bundesstraße zum Kaltenhof vorgenommen wird, um die
Entlastung der Klützer Straße bzw. des Brennereiweges zu gewährleisten.
Auf
die Frage nach dem eigentlichen Investor wird dahingehend Stellung genommen,
dass man hier mit verschiedenen Energiekonzernen in Verhandlungen steht. Eine
Entscheidung erfolgt hierzu erst nach Abschluss der Bauleitplanung bzw.
Baugenehmigung der Anlage.
Abschließend
erläutert Herr Mahnel das zugrundeliegende Bebauungsplanverfahren und gibt als
Zeitrahmen für die Verfahrensdauer ca. 1 Jahr an. Auch hier wird nochmals darauf
hingewiesen, dass es sich um ein 2 Stufen Verfahren handelt. Erst einmal muss
die städtebauliche Voraussetzung im Rahmen der Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes zur Errichtung
einer Biogasanlage geschaffen werden.
Zum
Abschluss der Erörterung wird folgende Beschlussempfehlung abgegeben.
Beschluss
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes in den in der Anlage dargestellten Grenzen sowie die dazu
erforderliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.
2.
Das
Plangebiet ist in der Anlage dargestellt.
3.
Planungsziele
bestehen im Folgenden:
-
Schaffung
planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine Biogasanlage im Sonstigen
Sondergebiet und Regelung der landwirtschaftlich-gewerblichen Anlagen innerhalb
eines Sondergebietes,
-
Parallele
Bearbeitung von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan,
-
Erarbeitung
erforderlicher Gutachten zu Auswirkungen des Verkehrs – Verkehrslärm,
Auswirkungen von Gerüchen,
-
Rücknahme
der Viehhaltung in den landwirtschaftlichen Anlagen nördlich von Kaltenhof.
-
Die
Verkehrsproblematik bezüglich der Zuwegung Klützer Straße/Brennereiweg ist zu
klären. Die Möglichkeiten separater Anbindungen von den überörtlichen Straßen
ist in das Prüfverfahren aufzunehmen.
4.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5.
Das
Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf und
grundsätzlichen Planzielen für Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange ist durchzuführen.
6.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist erst nach dem
Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen und der vorliegenden Gutachten in Form einer Bürgerveranstaltung
durchzuführen.
7.
Umfang
und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange sind zu befragen. Auf der
Grundlage der Auswertung der Beteiligungsverfahren ist der Plan für weitere
Beteiligungsverfahren vorzubereiten.
8.
Die
Kosten für die erforderlichen Planverfahren trägt der Vorhabenträger. Dieses
ist somit im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu regeln.