17.10.2007 - 9 Anordnung und Einleitung eines Umlegeverfahrens...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Datum:
- Mi., 17.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr
Ploen gibt den Hinweis, dass sich mit Vorlage des Einigungsprotokolls die
Beschlussfassung zum Umlegeverfahren erübrigt haben müsste. Vorbehaltlich der
Beschlussfassung zum Einigungsprotokoll erfolgt nunmehr die Abstimmung zur
Anordnung und Einleitung eines Umlegeverfahrens nach §§ 45 ff. BauGB im Bereich
B-Plan 21 Ortsteil Rosenhagen.
Beschluss
Für die Realisierung des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der
Stadt Dassow (OT Rosenhagen) werden folgende Beschlüsse gefasst:
1.
„Für
den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 21 der Stadt Dassow (OT Rosenhagen)
wird hiermit die Umlegung U1 „Rosenhagen“ gemäß § 46 (1)
BauGB angeordnet und gemäß anliegenden Beschluss nach § 47 BauGB
eingeleitet.“
2.
Mit
der Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 wird der Bürgermeister beauftragt.
3.
Die
Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren
U 1 „Rosenhagen“ zu treffenden Entscheidungen werden dem
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift:
Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.“
4.
Im
Umlegungsverfahren U 1 „Rosenhagen“ erfolgt die Errechnung
der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden
Anteile (Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 57 BauGB.
5.
Vor
Veröffentlichung der Beschlussfassung ist eine schriftliche
Kostenübernahmeerklärung durch den Investor in Form eines städtebaulichen
Vertrages, der durch die Stadtvertretung noch zu genehmigen ist, wirksam zu
unterzeichnen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
47 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|