04.12.2007 - 10 Beteiligung der Gemeinde nach dem Kindertagesfö...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ploen gibt Erläuterungen zum Sachverhalt.

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Beschluss

Die Stadt Dassow beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) wie folgt: (Tabelle I)

1.

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Wohnsitzgemeinde

 

 

 

Krippe Dassow

ganztags

222,46 €

 

Teilzeit

147,88 €

 

halbtags

109,80 €

Kita Dassow

ganztags

105,99 €

 

Teilzeit

78,75 €

 

Halbtags

66,13 €

Hort Dassow

Ganztags

70,00 €

 

Teilzeit

49,51 €

 

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Stadt Dassow den Elternbeitrag wie folgt fest: (Tabelle I)

2.

Einrichtung/Träger

Betreuungsart

Elternbeitrag

Krippe Dassow

ganztags

 205,00 €

 

Teilzeit

 140,00 €

 

halbtags

 109,79 €

Kita Dassow

Ganztags

 105,99 €

 

Teilzeit 

   78,74 €

 

Halbtags

   66,12 €

Hort Dassow

Ganztags 

   70,00 €

 

Teilzeit

   49,50 €

 

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

18.12.2007  08:24:48    Waschow, Heike  - Termin angelegt: 18.12.2007

 

19.02.2009  11:25:30    Waschow, Heike  - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

19.02.2009  11:25:31    Waschow, Heike  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

19.02.2009  11:25:33    Waschow, Heike  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

 

19.02.2009  11:25:35    Waschow, Heike  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

19.02.2009  11:25:38    Waschow, Heike  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

19.02.2009  11:25:40    Waschow, Heike  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=18279&selfaction=print