22.05.2008 - 4 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 22.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Mahnel erläutert sodann ausführlich die den Ausschüssen vorliegenden Unterlagen
hinsichtlich der Vorbereitung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses über die
Errichtung einer Biogasanlage in Kaltenhof im Rahmen eines B-Planverfahrens und
die Änderung des Flächennutzungsplanes zu den landwirtschaftlichen Flächen
Kaltenhof.
Er
geht insbesondere detailliert auf die Immissionsschutzgutachten, Lärm und
Geruch durch Verkehr, Betrieb und Lagerung zum Betreiben der Biogasanlage ein
und belegt dieses anhand der vorgelegten Planskizzen und
Untersuchungsergebnisse der in den Entwurf eingearbeiteten Gutachten. Er weist
insbesondere darauf hin, dass die ermittelten Daten zum Lärm durch Verkehr und
Betrieb der Anlage sowie Geruchsimmissionen basiert auf den maximalen Ausbau,
den maximal ungünstigsten Verkehr und Beschickung der Anlage. Aufgrund des
komplexen Verfahrens ist die Entwicklung eines städtebaulichen Vertrages erst
im Laufe des Verfahrens möglich, da die herausgearbeiteten Bestandteile, die
zwischen Investor, Betreiber und der Stadt zu vereinbaren sind sich hier erst im
Verfahren konkretisieren. Die Kostenfreistellung der Gemeinde zum gesamten Verfahren
war die Voraussetzung für den Aufstellungsbeschluss.
Im
Verlauf des Vortrages und der Erörterung geht Herr Mahnel wiederholt auf die
zugelassenen Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner insbesondere bezüglich des
Verkehrs durch an den Wohngebieten vorbei ein.
Aus
der Mitte der Ausschüsse heraus wird nochmals eine Vertiefung der Untersuchung
für die nördliche neue Erschließung des landwirtschaftlichen Betriebes
(zukünftig Biogasanlage) und eine Entlastung der innerörtlichen Straßen
Brennereiweg, Klützer Weg und Kaltenhofer Weg durch die südliche Anfahrung
gefordert.
Im
Anschluss an die Ausführungen weist Herr Mahnel darauf hin, dass die in der
Einwohnerfragestunde vorgebrachten Anregungen zu einem großen Teil in der gutachterlichen
Beurteilung Berücksichtigung finden, die darüber hinaus angesprochenen Probleme
werden als Aufgabe mitgenommen und in das Planverfahren eingearbeitet.
Seitens
des Bauausschusses formuliert Herr Ober sodann ein mögliches Ziel:
Eine
Erschließung des Vorhabens über eine Nordanbindung für den örtlichen
Anlieferungsverkehr sowie eine Entlastung bzw. Ausschluss des landwirtschaftlichen Verkehrs über den Brennereiweg bzw.
Klützer Straße und Kaltenhofer Weg soll erreicht werden. Dabei soll eine
veränderte Trassenführung der Klützer Straße Entlastung für die Anlieger
bringen.
Danach
geben verschiedene Ausschussmitglieder beider Ausschüsse ein Statement für die
Planung der Biogasanlage ab und erklären ihre Pro- bzw. Contrahaltung.
Herr
Ober fasst abschließend noch mal die rechtlichen, sachlich und fachlich
begründeten Bedenken als auch die emotional vorgebrachten Anregungen zusammen
und weist darauf hin, dass auch durch die Nutzung der Wärme zur Trocknung der
Substrate es eine Entspannung im Bereich der Geruchsbelastung (zurzeit durch
Gülle) gibt.
Auch
nimmt Herr Rekittke noch einmal hierzu Stellung und erklärt anhand von
anschaulichen Beispielen die Vorteile gegenüber dem Istzustand. Es ist durch
die intensive Verarbeitung im Rahmen des Biogasverfahrens kaum Mehrverkehr zu
erwarten.
Nachdem
nun die Argumente über die Vor- und Nachteile ausgetauscht sind fasst Herr
Mahnel noch einmal zusammen, dass das Risiko und die Gefahrenanalyse
betriebsbedingt noch aufgearbeitet und in das Verfahren aufgenommen werden. Er
macht weiter deutlich, dass unabhängig von der Zeitschiene des Investors das
Verfahren rechtzeitig vollständig und entsprechend der Regeln des BauGBs
durchgeführt wird.
Auf
Hinweis aus dem Publikum wird noch einmal daran erinnert, die geforderte Vor-
und Nachteilstabelle für die Gemeinde (Anfrage an Herrn Ploen übergeben) nach
Möglichkeit zur nächsten Stadtvertretersitzung vorzustellen.
Es
erfolgt sodann folgende Empfehlung:
Beschluss
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt
empfiehlt:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der
Begründung inklusive Umweltbericht unter Berücksichtigung der neu aufgenommenen
Punkte aus den Beratungen des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Umwelt
und des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr vom 22.05.2008.
2.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung ist auf die umweltrelevanten Stellungnahmen und Gutachten hinzuweisen
(Stellungnahmen von Behörden und Bürgern zu naturschutzfachlichen,
immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Belangen, Gutachten zum
Schutz vor Verkehrslärm, Gutachten zu Auswirkungen des Anlagenlärms und zu
Auswirkungen der Gerüche).
3.
Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4
Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
4.
Nicht
fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt
Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
5.
Mit
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei
Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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30 MB
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4
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(wie Dokument)
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19,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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6
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(wie Dokument)
|
9,5 MB
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