22.05.2008 - 4 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert sodann ausführlich die den Ausschüssen vorliegenden Unterlagen hinsichtlich der Vorbereitung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses über die Errichtung einer Biogasanlage in Kaltenhof im Rahmen eines B-Planverfahrens und die Änderung des Flächennutzungsplanes zu den landwirtschaftlichen Flächen Kaltenhof.

Er geht insbesondere detailliert auf die Immissionsschutzgutachten, Lärm und Geruch durch Verkehr, Betrieb und Lagerung zum Betreiben der Biogasanlage ein und belegt dieses anhand der vorgelegten Planskizzen und Untersuchungsergebnisse der in den Entwurf eingearbeiteten Gutachten. Er weist insbesondere darauf hin, dass die ermittelten Daten zum Lärm durch Verkehr und Betrieb der Anlage sowie Geruchsimmissionen basiert auf den maximalen Ausbau, den maximal ungünstigsten Verkehr und Beschickung der Anlage. Aufgrund des komplexen Verfahrens ist die Entwicklung eines städtebaulichen Vertrages erst im Laufe des Verfahrens möglich, da die herausgearbeiteten Bestandteile, die zwischen Investor, Betreiber und der Stadt zu vereinbaren sind sich hier erst im Verfahren konkretisieren. Die Kostenfreistellung der Gemeinde zum gesamten Verfahren war die Voraussetzung für den Aufstellungsbeschluss.

Im Verlauf des Vortrages und der Erörterung geht Herr Mahnel wiederholt auf die zugelassenen Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner insbesondere bezüglich des Verkehrs durch an den Wohngebieten vorbei ein.

 

Aus der Mitte der Ausschüsse heraus wird nochmals eine Vertiefung der Untersuchung für die nördliche neue Erschließung des landwirtschaftlichen Betriebes (zukünftig Biogasanlage) und eine Entlastung der innerörtlichen Straßen Brennereiweg, Klützer Weg und Kaltenhofer Weg durch die südliche Anfahrung gefordert.

 

Im Anschluss an die Ausführungen weist Herr Mahnel darauf hin, dass die in der Einwohnerfragestunde vorgebrachten Anregungen zu einem großen Teil in der gutachterlichen Beurteilung Berücksichtigung finden, die darüber hinaus angesprochenen Probleme werden als Aufgabe mitgenommen und in das Planverfahren eingearbeitet.

 

Seitens des Bauausschusses formuliert Herr Ober sodann ein mögliches Ziel:

Eine Erschließung des Vorhabens über eine Nordanbindung für den örtlichen Anlieferungsverkehr sowie eine Entlastung bzw. Ausschluss des landwirtschaftlichen Verkehrs über den Brennereiweg bzw. Klützer Straße und Kaltenhofer Weg soll erreicht werden. Dabei soll eine veränderte Trassenführung der Klützer Straße Entlastung für die Anlieger bringen.

 

Danach geben verschiedene Ausschussmitglieder beider Ausschüsse ein Statement für die Planung der Biogasanlage ab und erklären ihre Pro- bzw. Contrahaltung.

 

Herr Ober fasst abschließend noch mal die rechtlichen, sachlich und fachlich begründeten Bedenken als auch die emotional vorgebrachten Anregungen zusammen und weist darauf hin, dass auch durch die Nutzung der Wärme zur Trocknung der Substrate es eine Entspannung im Bereich der Geruchsbelastung (zurzeit durch Gülle) gibt.

 

Auch nimmt Herr Rekittke noch einmal hierzu Stellung und erklärt anhand von anschaulichen Beispielen die Vorteile gegenüber dem Istzustand. Es ist durch die intensive Verarbeitung im Rahmen des Biogasverfahrens kaum Mehrverkehr zu erwarten.

 

Nachdem nun die Argumente über die Vor- und Nachteile ausgetauscht sind fasst Herr Mahnel noch einmal zusammen, dass das Risiko und die Gefahrenanalyse betriebsbedingt noch aufgearbeitet und in das Verfahren aufgenommen werden. Er macht weiter deutlich, dass unabhängig von der Zeitschiene des Investors das Verfahren rechtzeitig vollständig und entsprechend der Regeln des BauGBs durchgeführt wird.

 

Auf Hinweis aus dem Publikum wird noch einmal daran erinnert, die geforderte Vor- und Nachteilstabelle für die Gemeinde (Anfrage an Herrn Ploen übergeben) nach Möglichkeit zur nächsten Stadtvertretersitzung vorzustellen.

 

Es erfolgt sodann folgende Empfehlung:

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Beschluss

Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt empfiehlt:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht unter Berücksichtigung der neu aufgenommenen Punkte aus den Beratungen des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Umwelt und des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr vom 22.05.2008.

2.      Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist auf die umweltrelevanten Stellungnahmen und Gutachten hinzuweisen (Stellungnahmen von Behörden und Bürgern zu naturschutzfachlichen, immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Belangen, Gutachten zum Schutz vor Verkehrslärm, Gutachten zu Auswirkungen des Anlagenlärms und zu Auswirkungen der Gerüche).

3.      Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

4.      Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.      Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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