05.02.2009 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2009

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird der Antrag gestellt, den Ansatz bei der Haushaltsstelle 3300.6300 (sonstige Betriebs- und Verwaltungskosten) um 15.000 € zu erhöhen. Die Deckung erfolgt durch die zu erwartenden Zinsen bei der Haushaltsstelle 9000.2050 (sonstige Finanzeinnahmen). Hier ist der Ansatz ebenfalls um 15.000 € zu erhöhen.

 

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, die Ansätze bei den Haushaltsstellen 3300.6300 und 9000.2050 jeweils um 15.000 € zu erhöhen

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung

 

Frau Redepenning stellt den Antrag, den Ansatz bei der Haushaltsstelle 5610.9500 ersatzlos zu streichen.

Zu diesem Antrag gibt es Wortbeiträge von Herrn Ritter, Herrn Seiler und Herrn Mühlenberg.

 

Zur Beschlussfassung wird namentliche Abstimmung beantragt.

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, den Ansatz bei der Haushaltsstelle 5610.9500 ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis:

Albeck             nein

Seiler               nein

Kniep               nein

Lüth                 nein

Mühlenberg     ja

Hitzigrat           ja

Redepenning   ja

Marschall         ja

Meirohnke        ja

Ritter               nein

Brinker             nein

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend lässt Herr Hitzigrat über den Haushalt abstimmen.

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Beschluss

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Selmsdorf für das Haushaltsjahr 2009 einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.

 

Aufgrund der §§ 47 ff KV M-V wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Selmsdorf

vom                   2009

folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2009   wird

 

1.      im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

2.939.300,00   Euro

in den Ausgaben

2.939.300,00   Euro

und

 

2.      im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

1.401.500,00   Euro

in den Ausgaben

1.401.500,00   Euro

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsfördermaßnahmen auf

 

 

0,00   Euro

davon für Zwecke der Umschuldung

 

0,00   Euro

2.    der Gesamtbetrag der        Verpflichtungsermächtigung

 

0,00   Euro

 

3.    der Höchstbetrag der Kassenkredite

 

250.000,00   Euro

§ 3

1. Grundsteuer

 

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

      (Grundsteuer A)

 

280  v. H.

b)      für die Grundstücke

      (Grundsteuer B)

 

300 v. H.

 

2. Gewerbesteuer

 

250 v. H.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

2 Gegenstimmen

- Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

16.03.2009  15:27:37    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 16.03.2009 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

16.03.2009  17:21:59    Westphal, Heike 

Vermerk:

Genehmigung wurde beim LK NWM beantragt

 

16.03.2009  17:22:35    Westphal, Heike  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Genehmigung wurde beim LK NWM beantrag

 

31.03.2009  20:29:16    Westphal, Heike 

Vermerk:

Veröffentlichung erfolgte in der März-Ausgabe des Amtsblattes

 

31.03.2009  20:30:50    Westphal, Heike  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

31.03.2009  20:31:36    Westphal, Heike  - Status auf "Geprüft" gesetzt

Vermerk:

erledigt

 

01.04.2009  09:19:04    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

30.04.2009  09:35:08    Westphal, Heike  - Status auf "Geprüft" gesetzt

Vermerk:

Haushalt wurde bei der Rechtsaufsicht des LK NWM eingereicht

 

30.04.2009  11:22:22    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

 

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