11.02.2009 - 6 Satzung der Stadt Dassow über die 1. Änderung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anhand der Vorlage erläutert Herr Mahnel den Sachverhalt. Zur Versorgung des Feriengebietes sollen die SO-Flächen der Ferienwohnnutzung zur Verfügung gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Regelungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verzichtet werden kann, da diese abschließend im Erschließungsvertrag gesichert sind.

Herr Mahnel begründet weiter, dass die Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens mit einem satzungsändernden Beschluss möglich erscheint.

 

Nach einer kurzen Erörterung wird folgende Empfehlung abgegeben.

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Beschluss

Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Satzungsändernden Beschluss zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde Harkensee für das Gebiet „Ostseeblick Barendorf – Ferienhäuser westlich der Seestraße“.

2.      Im Rahmen des Satzungsändernden Beschlusses wird für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich anstelle der Gebietsnutzung Sondergebiet Versorgung und Infrastruktur die Nutzung als Sondergebiet für Ferienhäuser festgesetzt. In den Ferienhausgebieten werden die Festsetzungen, die das Maß der Nutzung regeln, weiterhin beibehalten.

3.      Auf weitere Beteiligungsverfahren wird verzichtet, weil die Planung Grundzüge nicht berührt. Hierzu wurde eine Abstimmung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg geführt.

4.      Nach Beschlussfassung werden die Planunterlagen ausgefertigt.

5.      Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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