18.03.2009 - 7 Satzung der Stadt Dassow über die 1. Änderung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Herzog vom Planungsbüro Mahnel gibt Erläuterungen zum Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass im Sachverhalt der Beschlussvorlage der 1. Satz des 2. Abschnittes zu streichen ist. Dieser Satz lautet: „Da ohnehin in den Sondergebieten für Versorgung und Infrastruktur auch zu einem Anteil von 50 % Ferienwohnungen zulässig sind, wird die Änderung nicht als wesentliche Änderung angesehen.“

Für den vorgenannten zu streichenden Satz ist folgendes einzufügen:

„Nach den bisherigen Festsetzungen sind im sonstigen Sondergebiet auch Wohnungen für Dienst-, Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zulässig. Da in den Sondergebieten für Ferienhäuser auch Versorgung und Infrastruktureinrichtungen zulässig wären, wird die Änderung nicht als wesentliche Änderung betrachtet. Es wird ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt. Unter Berücksichtigung der derzeitigen städtebaulichen Gegebenheiten ist die Festsetzung des Ferienhausgebietes als Arrondierung der vorhandenen Ferienhaus-Anlage zu werten.“

 

Unter Beachtung der v. g. Änderung erfolgt die Beschlussfassung.

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Beschluss

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Satzungsändernden Beschluss zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde Harkensee für das Gebiet „Ostseeblick Barendorf – Ferienhäuser westlich der Seestraße“.

2.      Im Rahmen des Satzungsändernden Beschlusses wird für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich anstelle der Gebietsnutzung Sondergebiet Versorgung und Infrastruktur die Nutzung als Sondergebiet für Ferienhäuser festgesetzt. In den Ferienhausgebieten werden die Festsetzungen, die das Maß der Nutzung regeln, weiterhin beibehalten.

3.      Auf weitere Beteiligungsverfahren wird verzichtet, weil die Planung Grundzüge nicht berührt. Hierzu wurde eine Abstimmung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg geführt.

4.      Nach Beschlussfassung werden die Planunterlagen ausgefertigt.

5.      Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

12 Ja-Stimmen

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