22.04.2009 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 22.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Petra Schautschick
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro stellt dem
Ausschuss die zwischenzeitlich durch den Bauausschuss am 01.04.09 empfohlene
Version vor.
Die Kubatoren der Gebäude werden kleiner ausfallen. Die
Errichtung eines Zeltplatzes ist vorgesehen. Die Prüfung der FFH-Verträglichkeit
ist Bestandteil der Planung.
Herr Mahnel weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass am
04.05.09 ein Termin mit dem STAUN und der Unteren Naturschutzbehörde
stattfindet. Um für ein besseres Verständnis zwischen den Behörden und den
Ausschüssen zu sorgen, schlägt er vor, dass ein Vertreter des Tourismusschusses
daran teilnehmen sollte.
Es erklärt sich Herr Eckhardt bereit, bei diesem Treffen den
Tourismussausschuss zu vertreten.
Beschluss
Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehr
empfiehlt:
1.
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt
die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung
(inklusive Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr.
19 der Stadt Dassow für das Gebiet „Seestern Barendorf“.
2.
Die Erneuten Entwürfe der Planzeichnung und
der Begründung (inklusive Umweltbericht)
sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung der
Öffentlichen Auslegung sind bisher vorliegende
umweltrelevante Stellungnahmen und umweltrelevante Erhebungen mit öffentlich auszulegen. Dies ist bei der
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt
zu geben.
3.
Den beteiligten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange, die von der Planung
berührt sind, ist die
Öffentlichkeitsbeteiligung mit Angabe der Fristen bekanntzugeben und ihnen ist Gelegenheit zur
Äußerung anzubieten.
4.
In der
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung ist sowohl auf die Präklusionsklausel, Einhaltung der Frist der
Stellungnahme, und auf den Ausschluss von
Ansprüchen auf Normenkontrolle bei Nichtabgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
hinzuweisen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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3,1 MB
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408,5 kB
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3
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451,3 kB
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