05.11.2009 - 7 Beratung und Beschlussfassung zum 1. Nachtragsh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oeser erläutert die Beratungen im Finanzausschuss zum Nachtragshaushalt 2009.

Herr Götze erläutert, dass die offenen Fragen aus der Hauptausschusssitzung geklärt werden konnten. Der Hauptausschuss empfiehlt, die 1. Nachtragssatzung zu beschließen.

Herr Stange erläutert den Haushaltsansatz bei der Haushaltsstelle 4641.5000 (Amtsstraße 8). Er schlägt hierzu eine gesonderte Beratung des Sachverhaltes vor.

Herr Stickel bittet um Beratung des Nutzungskonzeptes im Bauausschuss.

Weiterhin sprechen hierzu die Herren Oeser und Klüver.

Es besteht Einvernehmen, dass dieser Sachverhalt im Bauausschuss, im Finanzausschuss und im Hauptausschuss beraten werden soll.

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Beschluss

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 für die Stadt Schönberg einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.

 

Aufgrund des § 50 KV M-V wird nach Beschluss der Stadtvertretung Schönberg vom ……………………. mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde

folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

vermindert um

erhöht um

und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

EUR

1. Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

 

179.300,00

4.332.900,00

4.512.200,00

die Ausgaben

 

179.300,00

4.332.900,00

4.512.200,00

2. Vermögenshaushalt

die Einnahmen

 

1.950.200,00

1.534.400,00

3.484.600,00

die Ausgaben

 

1.950.200,00

1.534.400,00

3.484.600,00

 

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

 

von bisher

auf (nunmehr/

unverändert)

 

EUR

EUR

1. der Gesamtbetrag der Kredite

0,00

0,00

      Davon

      für Zwecke der Umschuldung

0,00

0,00

2. der Gesamtbetrag der

    Verpflichtungsermächtigung

294.100,00

389.000,00

3. der Höchstbetrag der        

     Kassenkredite

350.000,00

350.000,00

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.

Steuerart

gegenüber bisher  v. H.

auf nunmehr  v. H.

Grundsteuer A

250

250

Grundsteuer B

310

310

Gewerbesteuer

300

300

 

 

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Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

18.11.2009  10:09:24    Lütgens-Voß, Anke  - Termin angelegt: 18.11.2009

 

30.12.2009  13:30:46    Westphal, Heike 

Vermerk:

im Amtsblatt Dezember veröffentlicht

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