17.12.2009 - 7 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beratung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird gemeinsam durchgeführt.

Hierzu wird Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro Rederecht erteilt.

Herr Klüver hinterfragt die Zufahrtsmöglichkeiten und die Bestandsbeschreibung (Alleebäume) im Bereich des B-Planes.

Herr Mahnel erläutert ausführlich den beabsichtigten Flächenerwerb der Amtsstraße. Dies erscheint nicht möglich. Hierzu hat es Ortstermine mit dem Rechtsanwalt des Amtes gegeben. Dies soll Gegenstand im Antrag auf Ausnahmegenehmigung sein.

Herr Klüver sieht Widersprüche in den Aussagen des Amtes für Raumordnung.

Auf Nachfrage erklärt Herr Mahnel, dass es keine klare Regelung bzw. Vorgabe für die Nachnutzung für die Fritz-Reuter-Straße im Einzelhandelsgutachten gibt.

Weiterhin stellt Herr Klüver fest, dass die Versorgung der Bevölkerung nicht untersucht wurde.

Herr Mahnel erläutert, dass eine Verlagerung an den Ortsrand letztendlich akzeptiert werden muss.

 

ANMERKUNG:

Herr Trame nimmt in der Zeit von 19:26 Uhr bis 19:31 Uhr nicht an der Sitzung teil.

 

Die Kostenübernahme zur Beseitigung des Niederschlagswassers kann nicht im Rahmen der F-Planung gelöst werden. Hier sind Ansprüche über eine vertragliche Regelung zu sichern.

 

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Beschluss

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg behandelt die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

2.      Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach    § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

3.      Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4    Abs. 2 BauGB ist durchzuführen. Dabei ist auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.

5.      Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist auf die umweltrelevanten Unterlagen, die ausliegen und zur Verfügung stehen, hinzuweisen.

6.      Bei der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgemäß eingehende Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden.

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

11.01.2010  13:10:27    Lütgens-Voß, Anke  - Termin angelegt: 11.01.2010

 

09.02.2010  15:54:18    Behrens, Folke  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Holzerland / Termin geändert: 19.02.2010 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

09.02.2010  15:54:21    Behrens, Folke  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

16.02.2010  14:05:23    Holzerland, Gesa  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

 

16.02.2010  14:06:19    Holzerland, Gesa  - Status auf "Erledigt" gesetzt

Vermerk:

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 15.02. - 15.03.2010

 

16.03.2015  13:23:57    Behrens, Folke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

16.03.2015  13:24:00    Behrens, Folke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=27577&selfaction=print