17.12.2009 - 7 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 17.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die
Beratung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Satzung über die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird gemeinsam durchgeführt.
Hierzu
wird Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro Rederecht erteilt.
Herr
Klüver hinterfragt die Zufahrtsmöglichkeiten und die Bestandsbeschreibung
(Alleebäume) im Bereich des B-Planes.
Herr
Mahnel erläutert ausführlich den beabsichtigten Flächenerwerb der Amtsstraße.
Dies erscheint nicht möglich. Hierzu hat es Ortstermine mit dem Rechtsanwalt
des Amtes gegeben. Dies soll Gegenstand im Antrag auf Ausnahmegenehmigung sein.
Herr
Klüver sieht Widersprüche in den Aussagen des Amtes für Raumordnung.
Auf Nachfrage
erklärt Herr Mahnel, dass es keine klare Regelung bzw. Vorgabe für die
Nachnutzung für die Fritz-Reuter-Straße im Einzelhandelsgutachten gibt.
Weiterhin
stellt Herr Klüver fest, dass die Versorgung der Bevölkerung nicht untersucht
wurde.
Herr
Mahnel erläutert, dass eine Verlagerung an den Ortsrand letztendlich akzeptiert
werden muss.
ANMERKUNG:
Herr
Trame nimmt in der Zeit von 19:26 Uhr bis 19:31 Uhr nicht an der Sitzung teil.
Die
Kostenübernahme zur Beseitigung des Niederschlagswassers kann nicht im Rahmen
der F-Planung gelöst werden. Hier sind Ansprüche über eine vertragliche
Regelung zu sichern.
Beschluss
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Schönberg behandelt die eingegangenen Stellungnahmen
von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf. Es
ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Anregungen,
-
teilweise
zu berücksichtigende Anregungen,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen.
2.
Die
Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes inklusive Umweltbericht für die
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
3.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu
machen.
4.
Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach §
4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Dabei ist auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuweisen.
5.
Bei
der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist auf die umweltrelevanten
Unterlagen, die ausliegen und zur Verfügung stehen, hinzuweisen.
6.
Bei
der Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass
nicht fristgemäß eingehende Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden.
Realisierung 2
11.01.2010 13:10:27 Lütgens-Voß, Anke - Termin angelegt: 11.01.2010
09.02.2010 15:54:18 Behrens, Folke - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Holzerland / Termin geändert: 19.02.2010 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
09.02.2010 15:54:21 Behrens, Folke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
16.02.2010 14:05:23 Holzerland, Gesa - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
16.02.2010 14:06:19 Holzerland, Gesa - Status auf "Erledigt" gesetzt
Vermerk:
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 15.02. - 15.03.2010
16.03.2015 13:23:57 Behrens, Folke - Status auf "Geprüft" gesetzt
16.03.2015 13:24:00 Behrens, Folke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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