01.12.2009 - 5 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ober übergibt das Wort an Herrn Anton von der Stadtbau GmbH und bittet um Erläuterung der Dringlichkeit der Aufnahme des Tagesordnungspunktes.

Herr Anton erläutert hierzu, dass es 2 Kaufinteressenten gab, die Veräußerung der Grundstücke für eine Bebauung mit „Standardhäusern“ nicht möglich ist, da diese im Schnitt eine Firsthöhe von ca. 8,50 m haben. Ein Kaufinteressent ist bereits abgesprungen, der Zweite wartet die Entscheidung der Stadtvertretung Dassow ab. Verkäufe sind aufgrund von Kredit- und Zinstilgung sowie Straßenbau notwendig. Bis zur Rechtskraft der Änderung und Zulässigkeit der Bauvorhaben dauert es mindestens bis März/April. Vor diesem Hintergrund sollte in der Sitzung des Bauausschusses die Empfehlung zur Beschlussfassung gegeben werden. Eine Firsthöhe von 9 m steht dem städtebaulichen Charakter des bisherigen Gebietes nicht entgegen.

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Beschluss

1.  Für den in der Fassung der 1. Änderung vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 20 mit der Gebietsbezeichnung "Wohngebiet an der Schillerstraße" soll die Satzung über die 2. Änderung aufgestellt werden. Die Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

2.  Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

In der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 wurde von der Stadtvertretung bestimmt, dass die maximale Firsthöhe der Wohngebäude 7,50 m über dem Bezugspunkt (Höhenlage der Erschließungsstraßenoberfläche) beträgt.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll die zulässige Firsthöhe für den Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes auf 9,0 m über dem Bezugspunkt festgelegt werden. Alle sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes in der aktuellen Fassung bleiben unverändert bestehen.

3.  Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Wohngebiet an der Schillerstraße" sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

4.  Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

5.  Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

6.  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird gebeten, die Vorlage zusätzlich in die Tagesordnung der Stadtvertretung am 09.12.2009 aufzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

 

Herr Ober meldet für die Tagesordnungspunkte 6 und 7 Befangenheit nach § 24 KV M-V an und übergibt das Wort an seinen Stellvertreter Herrn Delker.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=27630&selfaction=print