24.11.2011 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Beratung zur vorstehenden Satzung bleibt eine Frage zum § 1 Abs. 7 offen. Hierbei geht es um die Brandmeldeanlagen und den dazugehörigen Kosten bei einem Fehlalarm.

Es wird um Klärung bis zum 06.12.2011 - Sitzung der Stadtvertretung – gebeten, ob auch private Brandmelder unter diese Kostenregelung von 300,00 € pro Einsatz fallen.

 

Frau Keller hat keine Beschlussvorlage erhalten.

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Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die nachfolgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schönberg vom 18.12.2008.

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

29.11.2011  15:59:37    Westphal, Heike  - Termin angelegt: 29.11.2011

 

06.12.2011  18:39:00    Kopp, Antje  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Jens Hillbrecht / Termin geändert: 09.12.2011 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

06.12.2011  18:39:05    Kopp, Antje  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

12.12.2011  14:09:15    Hillbrecht, Jens 

Vermerk:

Auch die privaten Brandmeldeanlagen fallen unter die Satzung

 

20.12.2011  17:40:05    Hillbrecht, Jens  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

 

20.12.2011  17:40:40    Hillbrecht, Jens  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

28.12.2011  14:23:08    Kopp, Antje  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

28.12.2011  14:23:11    Kopp, Antje  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=38573&selfaction=print