20.06.2013 - 9 Landschaftsplan der Gemeinde Selmsdor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss

  1. Der Entwurf des Landschaftsplanes wurde der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg gemäß § 11 Abs. 2 Naturschutzausführungsgesetz M-V zur Ab              stimmung vorgelegt. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden von der Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:                            siehe Anlage.

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses

 

2.              Der Landschaftsplan der Gemeinde Selmsdorf, bestehend aus Text und Karten, wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg über diesen Beschluss zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

8 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

06.08.2013  16:03:29    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 06.08.2013

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