15.10.2013 - 6.2 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Di., 15.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Umwelt empfiehlt:
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509), sowie gemäß § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung der Genehmigung ist darauf hinzuweisen, wo der Plan mit der Begründung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.