09.10.2014 - 7 1. Satzungsänderung zur Satzung über die Stundu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Liedtke erläutert die Vorlage. Nach kurzer Diskussion sprechen sich die Ausschussmitglieder für die Erhöhung der Ermächtigungswertgrenzen für Stundungs- und Niederschlagungsanträge aus. Um dennoch einen Überblick über die Anzahl der Stundungsanträge und Niederschlagungsvorgänge zu bekommen, ist künftig der vierteljährliche Finanzbericht dahingehend zu ergänzen, dass ebenfalls darüber informiert wird, wie viele Stundungsanträge und befristete/unbefristete Niederschlagungen im Quartal bewilligt wurden. Ferner ist die jeweilige Forderungsart anzugeben (Bußgeldbescheid, Steuern, Beiträge etc.).

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt die Anpassung der Handlungswertgrenzen wie folgt:

 

Ansprüche können gestundet werden:

-          von der Kämmerin in Abstimmung mit dem Ltd. Verwaltungsbeamten bis 500 Euro

-          vom Bürgermeister ab 501 € bis 12.500 €

-          von der Gemeindevertretung nach Empfehlung des Finanzausschusses über 12.500

 

Ansprüche können niedergeschlagen werden:

-          von der Kämmerin in Abstimmung mit dem Ltd. Verwaltungsbeamten bis 500 €

-          vom Bürgermeister ab 501 € bis 12.500 €

-          von der Gemeindevertretung nach Empfehlung des Finanzausschusses über 12.500

-          Die Grenzen für den Erlass von Ansprüchen bleiben unverändert bestehen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=51319&selfaction=print