31.03.2015 - 5.1 Erschließung des Wohnquartiers Hermann-Litzendo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kopp und Herr Möller erläutern die der Vereinbarung anliegende Zusammenstellung der Kosten nach Kostentgern. Es wird herausgestellt, dass der Zweckverband Auftraggeber und gleichzeitig Kostenträger für alle Kanalarbeiten ist (Trinkwasser als auch Schmutzwasser in der Hermann-Litzendorf-Straße und auch im künftigen B 30 Gebiet). Die Stadt ist Auftraggeber für die Straßenbauarbeiten, muss sich aber an der Herstellung des Regenwasserkanals mit 50 % beteiligen, da 50 % des Kanals der Straßenentwässerung zugeordnet werden. Die auf den künftigen B 30 entfallenen Kosten werden von der Stadt bzw. vom Zweckverband dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Ordnung und Umwelt empfiehlt:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt für die Erschließung des Wohnquartiers Hermann- Litzendorf- Straße/ Ulmenweg einschließlich des im Gebiet des B- Plans Nr. 30 liegenden Baugebietes die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung mit dem Zweckverband Grevesmühlen abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=53487&selfaction=print