14.04.2015 - 6 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Rudolf-Ha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Brückner Herrn Hufmann vom Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Wismar.

Er bittet sodann um Rederecht für Herrn Hufmann.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

 

Herr Hufmann erläutert sodann auf Bitte von Herrn Brückner die Beschlussvorlage. Insbesondere geht er darauf ein, dass der Vorhabenträger den Ausgleich nicht wie angedacht entlang der Straße in Malzow erbringen möchte, sondern auf dem eigenen Grundstück, auf dem Flurstück 54 in Rupensdorf.

Herr Hufmann geht darauf ein, dass die erschließungsrechtliche Frage hinsichtlich des Niederschlagswassers, also der Entwässerung der Grundstücke, noch mit dem Zweckverband und ggf. Wasser- und Bodenverband geklärt werden muss. Der Zweckverband betreibt hier keine öffentliche Leitung. Es wurde festgestellt, dass die vorhandenen Eigenheime in eine Leitung ihr Oberflächenwasser einleiten, die dann in den Straßengraben mündet.

Frau Kopp ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass der Wasser- und Bodenverband zuständig ist für die Vorflut, die Vorflut jedoch erst im südlichen Bereich beginnt.r die Entwässerung der baulich genutzten Grundstücke ist grundsätzlich der Zweckverband zuständig. Der Zweckverband betreibt hier jedoch keine Leitung. Aus diesem Grund muss hier eine Klärung erfolgen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise mit folgendem Ergebnis geprüft: (s. Anlage).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  2. Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Schönberg im westlichen Bereich der Rudolf-Hartmann-Straße, bestehend aus dem Lageplan, der Zeichenerklärung und den Inhaltlichen Festsetzungen als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der Ausgleich wird auf dem Flurstück 54 in Rupensdorf ausgeführt. Die Thematik der Niederschlagsentwässerung der Grundstücke ist abschließend bis zum Satzungsbeschluss zu klären.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

 

Herr Hufmann informiert, dass der Fällantrag für die Bäume auf dem Grundstück gestellt worden ist.

Herr Brückner bedankt sich bei Herrn Hufmann für seine Ausführungen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=53725&selfaction=print