05.05.2015 - 7 Aufstellung einer Ergänzungssatzung in der Mari...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Götze erläutert den Sachverhalt.

Es sprechen Herr Schwabe, Herr Stickel und Herr Heinze.

Die Kostentragung des Antragstellers für den städtebaulichen Vertrag soll in den Beschluss aufgenommen werden.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

1.              Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss zur Aufstellung der Satzung der Stadt Schönberg über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich westlich der Marienstraße.

2.              Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Nordosten durch die Marienstraße,
  • im Südosten durch vorhandene Bebauung bzw. der Grundstücksgrenze und landwirtschaftlich genutzten Flächen,
  • im Südwesten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen und
  • im Nordwesten durch vorhandene Bebauung bzw. der Grundstücksgrenze und eine mit Bäumen bewachsenen Flächen.

Der Geltungsbereich ist in der Anlage verdeutlicht.

3.              Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung für eine straßenbegleitende Wohnbebauung entlang der Marienstraße.

4.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5.              Der Antragsteller trägt die Kosten für den städtebaulichen Vertrag und die Ergänzungssatzung.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

02.06.2015  17:42:51    Lütgens-Voß, Anke  - Termin angelegt: 02.06.2015

 

02.06.2015  17:43:01    Lütgens-Voß, Anke  - mitverantw. Amt geändert: Fachbereich IV --> (offen)

 

03.06.2015  10:17:54    Schuhr, Volker  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=54019&selfaction=print