26.05.2015 - 6 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dassow f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Datum:
- Di, 26.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hafemeister erläutert die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dassow für das Jahr 2015. Sie verdeutlicht insbesondere, dass die Stadt in jedem Fall in voller Höhe zur Zahlung der Tilgung verpflichtet ist (unabhängig davon, ob der Träger oder die Stadt Dassow selbst die Kindertagesstätte baut). Der Träger wies erst im Nachhinein auf diesen Umstand hin.
Die Mitglieder des Hauptausschusses machen ihren Unmut über diese Situation deutlich und stellen die Entscheidung für den künftigen Träger in Frage.
Frau Hafemeister sowie Frau Viehstaedt weisen in diesem Zusammenhang auf die derzeit überlasteten Kapazitäten sowie den Raumbedarf in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt hin.
Die Mitglieder des Hauptausschusses tendieren zum Bau der Kindertagesstätte durch die Stadt, wobei herausgestellt wird, dass diese auch den Planungsprozess begleiten sollte.
Frau Hafemeister weist mit Nachdruck auf die Erforderlichkeit der Beschlussfassung zur ersten Nachtragshaushaltssatzung hin, da Haushaltsmittel für die Planungskosten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Verfügung gestellt werden müssen.
Herr Matzke bittet das Amt um Überprüfung der in der Nachtragshaushaltssatzung ausgewiesenen Zinsaufwendungen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,2 MB
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