08.09.2015 - 7 Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jörke beantragt Rederecht für Herrn Mahnel.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

 

Herr Mahnel erläutert die vorliegende Planung.

 

Herr Jörke stellt den Antrag, die Baugrenzen im Bereich der Schule unter Ausnutzung des Grundstückes zu ändern. Dazu soll an der östlichen Seite bis auf 3 m Abstand zum Gehweg - Bezugspunkt Rasenbord - und an der südlichen Seite vom hinteren Hauptgebäudeteil (Sportplatz) in Richtung Aldimarkt von der Hauskante gemessen um 5 m das Baufenster erweitert werden.

 

Herr Mahnel arbeitet dieses bis zur Stadtvertretersitzung in die Planung ein.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen:

1.Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet Dassower Straße bis Mittlere Feldstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Schönberg westlich der Dassower Straße und wird in zwei Teilbereiche gegliedert.

Der Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich:durch den äeren Rand der Lindenstraße,

-          dlich:durch eine Parkanlage,

-          dwestlich:durch den Böschungsbereich des vorhandenen Teiches,

-          westlich:durch die vorhandene Wohnbebauung.

Der Teilbereich 2 wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich:durch die vorhandene Wohnbebauung,

-          stlich:durch die Dassower Straße,

-          dwestlich:durch die öffentliche Stellplätze und Stellplätze

des vorhandenen Diskounters,

-          nordwestlich:durch die die 100m-Bahn der Schule.

2.Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 und der Entwurf der Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

3.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

4.In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.Weiterhin ist mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach  § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

21.09.2015  09:23:41    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 21.09.2015

Vermerk:

z. Ktn.

 

13.10.2015  08:11:52    Kortas-Holzerland, Gesa 

Vermerk:

Überarbeitung zur STV erfolgt.

Beschluss STV relevant.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=55531&selfaction=print