22.09.2015 - 8 Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplan ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Götze erläutert die Beschlussvorlage.

Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel erhält Rederecht und erläutert sodann die Planzeichnungen. Insbesondere weist Frau Hoot auf eine Verfahrensstraffung hin.

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001. Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Schönberg westlich der Dassower Straße und wird in zwei Teilbereiche gegliedert.

Der Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich:durch den äeren Rand der Lindenstraße,

-          dlich:durch eine Parkanlage,

-          dwestlich:durch den Böschungsbereich des vorhandenen Teiches,

-          westlich:durch die vorhandene Wohnbebauung.

Der Teilbereich 2 wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich:durch die vorhandene Wohnbebauung,

-          stlich:durch die Dassower Straße,

-          dwestlich:durch die öffentliche Stellplätze und Stellplätze

des vorhandenen Diskounters,

-          nordwestlich:durch die die 100m-Bahn der Schule.

  1. Das Planungsziel für den Teilbereich 1 besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Flächen für die Herstellung privater und öffentlicher Stellplätze.

r den Teilbereich 2 besteht das Planungsziel in der Erweiterung der Baugrenze auf der Fläche der vorhandenen Verbundenen Haupt- und Realschule mit Grundschule.

  1. Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

4.Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

5.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

19.10.2015  14:11:26    Horstmann, Klaus-Peter  - Termin angelegt: 19.10.2015

 

19.10.2015  14:11:33    Horstmann, Klaus-Peter  - mitverantw. Amt geändert: Fachbereich IV --> (offen)

 

20.10.2015  09:10:37    Schuhr, Volker  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Termin geändert: 16.11.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

20.10.2015  09:10:41    Schuhr, Volker  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

25.11.2015  11:34:20    Schuhr, Volker  - Termin geändert: 16.12.2015

 

08.01.2016  13:14:14    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Auslegung läuft.

 

08.01.2016  13:14:18    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

13.01.2016  09:46:07    Schuhr, Volker 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

13.01.2016  09:46:28    Schuhr, Volker 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

Auslegung läuft.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=55845&selfaction=print