07.06.2016 - 9 Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Datum:
- Di., 07.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Schönberg unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Schönberg zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3.Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Schönberg die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet Dassower Straße bis Mittlere Feldstraße, bestehend aus Planzeichnung - Teil A und Text - Teil B, als Satzung.
Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 gliedert sich in 2 Teilbereiche.
Der Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:
- nordöstlich:durch den äußeren Rand der Lindenstraße,
- südlich:durch die Parkanlage des Wohngebietes,
- südwestlich:durch den Böschungsbereich des vorhandenen Teiches,
- westlich:durch die vorhandene Wohnbebauung Lindenstraße 23.
Der Teilbereich 2 betrifft die Regionale Schule mit Grundschulteil in Schönberg, Dassower Straße 10 und wird wie folgt begrenzt:
- nordöstlich:durch die vorhandene Wohnbebauung Lindenstraße 7-9,
- südöstlich:durch die Dassower Straße,
- südwestlich:durch die öffentliche Stellplätze und Stellplätze des vorhandenen
Diskounters (Lidl),
- nordwestlich:durch die 100m-Bahn des Schulsportplatzes.
4.Die Begründung wird gebilligt.
5.Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6.Die Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 für die Teilfläche 1 der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 zu berichtigen.
Realisierung 2
30.06.2016 14:37:23 Hafemeister, Martina
Termin angelegt: 30.06.2016
30.06.2016 15:33:28 Schuhr, Volker
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
11.07.2016 11:03:43 Kortas-Holzerland, Gesa
Vermerk:
Beratungen aus HA und BA zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Vorlage
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