07.06.2016 - 9 Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet Herr Brückner aus den Beratungen des Bauausschusses.

Herr Mahnel soll hierzu ebenfalls einige Erläuterungen geben, insbesondere zum Wunsch der Stadtvertreter zu Parkplätzen.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Schönberg unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

Es ergeben sich:

-       zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-       teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Schönberg zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Schönberg die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet Dassower Straße bis Mittlere Feldstraße, bestehend aus Planzeichnung - Teil A und Text - Teil B, als Satzung.             
Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 gliedert sich in 2 Teilbereiche.

Der Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:

-       nordöstlich:durch den äeren Rand der Lindenstraße,

-       dlich:durch die Parkanlage des Wohngebietes,

-       dwestlich:durch den Böschungsbereich des vorhandenen Teiches,

-       westlich:durch die vorhandene Wohnbebauung Lindenstraße 23.

Der Teilbereich 2 betrifft die Regionale Schule mit Grundschulteil in Schönberg, Dassower Straße 10 und wird wie folgt begrenzt:

-       nordöstlich:durch die vorhandene Wohnbebauung Lindenstraße 7-9,

-       stlich:durch die Dassower Straße,

-       dwestlich:durch die öffentliche Stellplätze und Stellplätze des vorhandenen

Diskounters (Lidl),

-       nordwestlich:durch die 100m-Bahn des Schulsportplatzes.

 

4.Die Begründung wird gebilligt.

 

5.Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

6.Die Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 für die Teilfläche 1 der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 zu berichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung
 

Zur Sitzung der Stadtvertretung ist Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro einzuladen, um Erläuterungen zu geben.

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Realisierung 2

 

 

30.06.2016  14:37:23    Hafemeister, Martina 

Termin angelegt: 30.06.2016

 

30.06.2016  15:33:28    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

 

11.07.2016  11:03:43    Kortas-Holzerland, Gesa 

Vermerk:

Beratungen aus HA und BA zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=59131&selfaction=print