20.10.2016 - 10 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- *
- Datum:
- Do., 20.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel erläutert den Sachverhalt ausführlich und geht insbesondere auf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Motocrossbahn Dassow ein. Zur Sicherung der planungsrechtlichen Vorgaben und Entwicklung des Standortes –Motocross – sind die Gutachten bezüglich der immissions- und naturschutzrechtlichen Belange (NATURA 2000, SPA-Vogelschutz) zu präzisieren.
Des Weiteren wird auf das geforderte Bodengutachten eingegangen sowie die Vorbelastung (Deponiebetrieb). Eine Fertigstellung des LSPs vor F-Planaufstellung ist so nicht erforderlich.
Ausführlich wird noch einmal darauf eingegangen, dass im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung sowohl der Sichtschutz als auch die Lärmprobleamtik zu erläutern ist. Die bisher eingegangenen Anregungen und Bedenken der privaten Einwänder sind darüber hinaus mit dem MC Dassow zu erörtern. Auszugehen ist bei der Errichtung der Motorsportanlage von seltenen Ereignissen (bis zu 10 Veranstaltungen im Jahr) sowie dem dazugehörigen Trainingsbetrieb, der innerhalb der Grenzwerte des Lärms abzuwickeln ist. Mit dem MC Dassow ist in der Vorbereitung der Umfang und Art der Veranstaltung abzustimmen und ein entsprechendes Gutachten zu fertigen.
Der Ausschuss nimmt die bisherige Abwägung wohlwollend zur Kenntnis und gibt folgende Empfehlung ab:
Beschluss:
Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes zur Kenntnis genommen. Sie sind erörtert und diskutiert worden. geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Zur weitergehenden Abwägung sind die vorab genannten Abklärungen mit dem MC Dassow sowie den berührten Anliegern zu erörtern. Das Abwägungsergebnis ist sodann hierzu zu ergänzen.
Nach Abschluss des besprochenen Verfahrens wird der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow - südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) und die zugehörige Begründung auf der Grundlage der Ergebnisse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus ausgearbeitet und zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen zur Vorlage
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