13.12.2016 - 13 1. Änderung zur Bewertungsrichtlinie des Amtes ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Pahl berichtet aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 29.11.2016 und stellt heraus, dass der Beschlussvorschlag der Amtsverwaltung irreführend formuliert ist. Wie kann die Stadt Dassow einen Beschluss für das Amt Schönberger Land fassen?

Damit die Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Verbindlichkeiten der Stadt Dassow allerdings nach der Bewertungsrichtlinie des Amtes Schönberger Land erfolgen kann, ist eine Zustimmung der Stadtvertretung Dassow zur Bewertungsrichtlinie erforderlich. Es herrscht Einvernehmen, den Beschluss entsprechend abzuändern.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Dassow nimmt die 1. Änderung zur Bewertungsrichtlinie des Amtes Schönberger Land in der Fassung vom 01.01.2008 zur Kenntnis und beschließt, diese wortgleich für die Stadt Dassow zu übernehmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

12 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

29.12.2016  13:25:36    Waschow, Heike 

Termin angelegt: 29.12.2016

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=61402&selfaction=print