06.04.2017 - 8.1 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- *
- Datum:
- Do., 06.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel erläutert den Sachverhalt.
Hieraus ist festzuhalten:
Das die Belange der Entwässerung, die sich auch auf Grundstücke außerhalb des Plangeltungsbereichs beziehen abschließend zu regeln sind.
Da die Entwicklung der Mischgebiete über lange Jahre nicht vorangeschritten ist, wird eine verdichtende Bebauung durch die Festsetzung des allgemeinen Wohngebietes erfolgen. Die damit mögliche Nutzung für Zulassung von Ferienwohnungen kann aufgrund der Änderung der Bundesgesetzgebung in der Baunutzungsverordnung, nach Auffassung des Planungsbüros, nicht abschließend geregelt werden.
Aus der Mitte des Ausschusses wird folgender Antrag gestellt:
Die Stadt Dassow will eine Nutzung für Ferienwohnungen in dem WA zulassen.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen
2 Gegenstimmen
- Enthaltungen
Es soll versucht werden bis zur Beschlussfassung in der Stadtvertretung, die Möglichkeit zur Festsetzung von Ferienwohnungsnutzung mit späterer Rechtskraft zu klären. Außerdem soll die Frage der Leitungspflege und der Durchleitungsrechte für die noch aktive Entwässerungsleitung aus dem Neubaugebiet geklärt werden."
Abschließend wird folgende Empfehlung abgegeben:
Beschluss:
- Die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu Eigen. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Realisierung 2
10.05.2017 14:08:53 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 10.05.2017
11.05.2017 08:22:49 Schuhr, Volker
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
24.08.2017 09:46:09 Kortas-Holzerland, Gesa
Vermerk:
ist mit Gesetzgebungsverfahren noch in der Durchführung
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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