06.06.2017 - 7 Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB im Sanierung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- *
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 06.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt:
Die Stadt Schönberg beschließt die Ausgleichsbetragserhebung für Grundstücke im Bereich des Sanierungsgebietes flächendeckend vorzubereiten und fordert die Amtsverwaltung auf, mit den betroffenen Grundstückseigentümern nach Möglichkeit freiwillige Ablösevereinbarungen i.S.v. § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB abzuschließen. Für die Ablösevereinbarungen dient als Grundlage das Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Nordwestmecklenburg über die Sanierungsendwerte und Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet der Stadt Schönberg, in dem der jeweilige Ausgleichsbetrag grundstücksscharf ermittelt wurde. Im Ersatz und zur Vereinfachung werden folgende pauschale Abschläge vom gutachterlich ermittelten Ausgleichsbetrag in Abhängigkeit einer zügigen Zahlung des Ausgleichsbetrages festgelegt:
Zahlung Ausgleichsbetrag: | Abschläge vom Ausgleichsbetrag |
Bis 31.08.2017 | 7,0% |
Bis 15.10.2017 | 4,0% |
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Für Zahlungen nach dem 15.10. 2017 werden keine Abschläge vom ausgewiesenen Ausgleichsbetrag mehr gewährt.
Realisierung 2
19.08.2019 08:31:16 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 19.08.2019
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
19.08.2019 10:15:19 Kopp, Antje
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
Vermerk:
BV wurde weiter In HA und STVV beraten
19.08.2019 10:15:22 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
19.08.2019 10:15:25 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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633,2 kB
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