06.06.2017 - 7 Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB im Sanierung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt:

Die Stadt Schönberg beschließt die Ausgleichsbetragserhebung für Grundstücke im Bereich des Sanierungsgebietes flächendeckend vorzubereiten und fordert die Amtsverwaltung auf, mit den betroffenen Grundstückseigentümern nach Möglichkeit freiwillige Ablösevereinbarungen i.S.v. § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB abzuschließen. r die Ablösevereinbarungen dient als Grundlage das Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Nordwestmecklenburg über die Sanierungsendwerte und Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet der Stadt Schönberg, in dem der jeweilige Ausgleichsbetrag grundstücksscharf ermittelt wurde. Im Ersatz und zur Vereinfachung werden folgende pauschale Abschläge vom gutachterlich ermittelten Ausgleichsbetrag in Abhängigkeit einer zügigen Zahlung des Ausgleichsbetrages festgelegt:

Zahlung Ausgleichsbetrag:

Abschläge vom Ausgleichsbetrag

Bis 31.08.2017

7,0%

Bis 15.10.2017

4,0%

 

 

r Zahlungen nach dem 15.10. 2017 werden keine Abschläge vom ausgewiesenen Ausgleichsbetrag mehr gewährt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

19.08.2019  08:31:16    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 19.08.2019

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

19.08.2019  10:15:19    Kopp, Antje 

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

Vermerk:

BV wurde weiter In HA und STVV beraten

 

19.08.2019  10:15:22    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

19.08.2019  10:15:25    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=63435&selfaction=print