10.10.2017 - 8 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- *
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 10.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
- Aufgrund der §§ 14, 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (GVOBl. M-V S. 777) erlässt die Stadtvertretung der Stadt Schönberg folgende Satzung über eine Veränderungssperre:
§ 1 Zu sichernde Planung
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021, Industrie- und Gewerbegebiet „An der Bundesautobahn A 20" beschlossen. Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021, Industrie- und Gewerbegebiet „An der Bundesautobahn A 20" wird eine Veränderungssperre angeordnet.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 021, Industrie- und Gewerbegebiet „An der Bundesautobahn A 20" Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten: durch den Ortsrand von Sabow,
- im Osten: durch den Verlauf der Bundesstraße B 104
- im Süden:durch den Verlauf der Bundesautobahn A20,
- im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ergibt sich aus dem Übersichtsplan als Bestandteil dieser Satzung, und umfasst nachfolgend aufgeführte Grundstücke in der Gemarkung Sabow, Flur 1, Flurstücke 59/3, 51/2 (tlw.), 51/1, 49/10 (tlw.), 48, 43, 42/11 tlw., 42/10, 42/9, 42/8, 42/7,42/6, 42/5, 41/7 tlw., 41/6, 41/5, 41/4, 41/3, 41/1, 40/15, 40/14, 40/13, 40/12, 40/11, 40/10, 40/9, 40/8, 40/7, 40/6, 40/5, 40/2, 40/1, 39/2, 39/1,
§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1)Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
a) Vorhaben i. S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
b) keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Änderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, vorgenommen werden.
(2)Gemäß § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
(3)Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
(1) Die Veränderungssperre tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das von der Veränderungssperre betroffene Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.
Realisierung 2
06.11.2017 11:23:30 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 06.11.2017
06.11.2017 11:26:37 Schuhr, Volker
federf. Amt geändert: Fachbereich IV --> Fachbereich III
federf. Sachb. geändert: Volker Schuhr --> Antje Kopp
07.11.2017 12:44:19 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Termin geändert: 17.11.2017
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
07.11.2017 12:44:22 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
24.04.2018 09:31:04 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Beschluss STV Relevant
24.04.2018 09:31:09 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "Erledigt" gesetzt
01.11.2018 16:58:27 Kopp, Antje
federf. Sachb. geändert: Antje Kopp --> (alle)
12.11.2018 08:12:37 Hillbrecht, Jens
Status auf "Geprüft" gesetzt
Vermerk:
FB IV
12.11.2018 08:12:41 Hillbrecht, Jens
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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403,8 kB
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