23.01.2018 - 9 Gestaltungssatzung der Stadt Schönberg

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Korn ruft den Tagesordnungspunkt Gestaltungssatzung der Stadt Schönberg auf und verweist auf die vorliegende Beratungsvorlage.

Der vorliegende Satzungsentwurf wird durch die Anwesenden im Einzelnen wie folgt erörtert:

1. Geltungsbereich

Zum Punkt 1 besteht Einvernehmen.

 

2. Gebäudetypologie

 Zum Punkt 2 besteht Einvernehmen.

 

3. cher

Unter 3.3 Dachaufbauten 2. Absatz Gauben- und Dachflächenfenster ist hinter … stehende Gauben mit das Wort „gerade“ einzufügen.

Unter dem gleichen Punkt Solarthermie/Photovoltaik ist im 2. Absatz hinter … Dachflächen „eines Gebäudes“ einzufügen.

Im weiteren Verlauf geht die Satzung auf Schächte entlang der Fassaden ein. Hier sagt sie aus, Schächte entlang der Fassaden sind zu vermeiden. Die Wortwahl ist zu überdenken, da der Ausdruck nicht klar formuliert ist.

 

4. Fassaden hier sollte hinsichtlich der Formulierung in 4.1 Außenwände geprüft werden, ob dies lediglich auf die Straßenfront reduziert werden kann. Im weiteren Text sollte klar formuliert werden, gänzlich verschlossene Fassaden zur Straßenseite sind nicht zulässig.

 Im weiteren Text heißt es, vorhandene ziegelsichtige Fassaden sind ortsbildprägend und daher in jedem Fall zu erhalten. zu sanieren und zu erneuern“ sind zu streichen.

 Im weiteren Text wird auf die RAL-Töne eingegangen. Die Festlegung der Töne sollte noch einmal anhand einer Malkarte beraten werden.

 Seite 10 die Formulierung zu den Fenstern sollte genauer erfolgen; in Anlehnung zum Entwurf der Gestaltungsfiebel Punkt 4.2.

 Im weiteren Text heißt es: Bei Sanierungen sind Fensteröffnungen hier ist die Frage was heißt bei Sanierung? Auch hier sollte eine klare Definition für alle Fälle erfolgen.

 Der gesamte Absatz zu Fenstern und Sprossenteilungen sollte noch einmal überarbeitet werden hinsichtlich der Formulierung in Punkt 4.2 der Gestaltungsfiebel.

 Bei den Formulierungen zu Oberfläche und Materialität (Seite 11) ist ebenfalls eine klare Formulierung zu wählen. Das Wort vorzugsweise ist zu streichen, da es nicht bindend ist.

 Rollläden sind hier ist einzufügen sofern sie von der Straße einzusehen sind

 Punkt 4.4 Außentreppen hier wird vorgeschlagen, das Wort Sanierungsgebiet zu streichen, da in Kürze das Sanierungsgebiet insgesamt aufgehoben wird.

 Teil 5 Nebengebäude hier sollte wie in der Gestaltungsfiebel 5.2 eine Festlegung getroffen werden.

 

5. Private Außenanlagen

 Hier sollte noch eine Ausnahme eingefügt werden die ortsbildprägende Mauer in der Lübecker Straße von der Ecke Amtsstraße entlang der Lübecker Straße bis zum Amtsgraben diese sollte erhalten bleiben und durch die Satzung geschützt werden.

 

Insgesamt soll die Satzung hinsichtlich ihrer Eindeutigkeit angepasst werden.

 

Seitens der Bauausschussmitglieder besteht Einvernehmen, die Satzung entsprechend der vorstehenden Beratungsergebnisse weiter zu bearbeiten.

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Realisierung 2

 

 

01.03.2018  09:39:21    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 01.03.2018

 

01.03.2018  10:24:59    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 15.03.2018

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

01.03.2018  10:25:01    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

24.04.2018  09:49:40    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Beratungsergebnisse sind an den Rahmenplaner zur Einarbeitung versandt. Nach Vorlage der Überarbeitung folgt Vorlage für weiteres Verfahren.

 

24.04.2018  09:49:48    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

08.05.2018  10:32:21    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

08.05.2018  10:32:24    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=66133&selfaction=print